Freitag, 12. Oktober 2012

Aktuelle Steuertipps September 2012


Liebe Mandantin, lieber Mandant,

Rabatte werden bei der Ein-Prozent-Regelung für die private Dienst­wagennutzung nicht berücksichtigt. Dies und die Tatsache, dass vor allem bei Gebrauchtwagen der steuerpflichtige „geldwerte Vorteil“ viel zu hoch sei, wird immer wider bemängelt. Nun wird sich erstmals der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Steuergericht, mit dem Thema beschäftigen (Az VI R 51/11).

 


 

Immer wieder taucht die Frage auf, ob eine steuerbefreite Leistung auf die andere angerechnet werden muss. Die meisten können jedoch parallel nebeneinander gewährt werden.


 

Lieferungen in ein anderes EU-Land sind umsatzsteuerfrei, wenn sicher ist, dass die Ware tatsächlich dorthin gelangt. Das ist immer dann unproblematisch, wenn man die Ware selbst transportiert oder einer ordentlich arbeitenden Spedition übergibt. Kritisch sind meist die so genannten „Abhol­fälle“.


 

Bei Online-Bestellungen wird oftmals der Name des bestellenden Mitarbeiters abgefragt. Manchmal taucht dieser dann an kurioser Position in der Rechnungsadresse wieder auf.


 

Geringwertige Wirtschaftsgüter liegen nur dann vor, wenn sie selbstständig nutzbar sind. Das ist bei Toner für einen Drucker oder Kopierer nicht der Fall. Das können Sie also als Verbrauchsmaterial sofort in den Aufwand buchen.

 

lesen Sie mehr dazu hier:
Toner ist auch über 150 Euro kein GWG

Bisweilen liest man in der Presse Sätze wie diesen: „Dem Anleger wird nicht nur Steuerhinterziehung vorgeworfen, sondern in einigen Fällen sogar Steuerbetrug.“ Aus deutscher Sicht ist dieser Satz barer Unsinn, denn es gibt im deutschen Strafgesetzbuch keinen Steuerbetrug.

 


 

Haushaltsnahe Dienstleistungen kann man bis zur Obergrenze von 20.000 Euro in Höhe von 20 Prozent direkt von der Einkommenssteuerschuld abziehen. (§ 35a Abs. 2 EStG)


 

Zinslose Darlehen können bei nicht verheirateten Paaren zur üblen Steuerfalle werden. Beispiel: Klaus leiht seiner Freundin 200.000 Euro zinslos auf zehn Jahre fest zum Hausbau. Das Finanzamt sieht darin eine Schenkung. Es rechnet wie folgt:

lesen Sie mehr dazu hier:
Wilde Ehen - wilde Steuerbescheide ...

 

 

Herzlichst,

Ihr Alfred Gesierich

Aktuelle Steuertipps Oktober 2012


Liebe Mandantin, lieber Mandant,

Rechnungen können schon seit 1. Juli 2011 auch per E-Mail verschickt werden. Für Unsicherheit sorgte bisher die Bestimmung im Gesetz, der Unternehmer müsse ein „innerbetriebliches Kontrollverfahren“ (Im Folgenden: IKV) zur Rechnungsprüfung einrichten. Damit war die Befürchtung verbunden, dass bei einem fehlenden IKV das Finanzamt womöglich den Vorsteuer­abzug aus E-Mail-Rechnungen streichen könnte.


 

Die Analyse der Bewegungen eines Geschäftskontos ist für die Bank eine wichtige Erkenntnisquelle, zumal sie diese nutzen kann, ohne dass Sie etwas darüber erfahren und ohne dass Sie es beeinflussen können.


 

Die Künstlersozialabgabe ist eigentlich eine gute Erfindung, weil sie Künstlern einen Zugang zur Kranken- und Rentenversicherung ermöglicht. Höchst fragwürdig ist allerdings das Prinzip, dass Unternehmen auch für Leistungen Künstlersozialabgabe zahlen müssen, bei denen der „Künstler“ längst versichert ist und durch die Abgabe auch keinen weiteren Schutz erlangt.


 

Mit der Abschreibung eines Anlageguts können Sie ab Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beginnen. Dafür ist in aller Regel der Besitzübergang ausreichend. Bei komplexen Anlagen reicht das allerdings nicht. Hier muss noch ein Abnahmeprotokoll hinzukommen, das die fehlerfreie Funktion der Anlage dokumentiert.


 

Wer Gewinne macht, muss sie versteuern. Verluste kann man hingegen nur absetzen, wenn man auf Dauer zumindest die Absicht hat, Gewinne zu machen. Meist schaut das Finanzamt bei Verlusten maximal fünf Jahre lang zu. Dann erklärt das Finanzamt den Betrieb zum Hobby („Liebhaberei­betrieb“) und erkennt die Verluste nicht mehr an.


 

Viele private Krankenversicherer werben für den Abschluss einer Zusatzversicherung, die für eine garantierte Beitragssenkung im Alter sorgt. Ein 35-Jähriger zahlt zum Beispiel 50 Euro Zusatzbeitrag und sein Krankenversicherungsbeitrag sinkt dafür - ab Alter 65 - um 180 Euro.

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"Vorsorgetarife"sind eine Mogelpackung