Montag, 14. Oktober 2013

Aktuelle Steuertipps Oktober 2013

Liebe Mandantin, lieber Mandant,


Es gerät zwar angesichts der aktuellen Schlagzeilen in den Hintergrund, aber es gibt auch steuerehrliche Anleger, die ihr Geld in der Schweiz anlegen. Wer sich nun – um auch nur den leisesten Anschein einer Steuerhinterziehungsabsicht zu vermeiden – statt für die Quellensteuer für das automatische Meldeverfahren nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV) entscheidet, wird unter Umständen trotzdem von den deutschen Finanzämtern durchleuchtet.

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Auch ehrliche Anleger mit Schweizer Konten im Visier


Sie oder Ihre Mitarbeiter müssen (von Ausnahmen abgesehen) ein Fahrtenbuch führen, wenn Sie die Ein-Prozent-Regel vermeiden wollen. Was viele vergessen: Es muss nicht nur das Fahrtenbuch geführt, sondern es müssen auch die Kosten jedes Autos einzeln aufgezeichnet werden, um dem jeweiligen Privatanteil die entsprechenden Kosten zurechnen zu können.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Wann Sie trotz Fahrtenbuchs keine Kosten belegen müssen


Eine Elektrofirma hatte vereinbart, dass für Arbeiten an einem Haus mit Rechnung 13.800 Euro und "schwarz" 5.000 Euro bezahlt werden. Es kam zu Streit, weil angeblich mangelhaft gearbeitet worden war. Der Auftraggeber überwies nur 10.000 Euro "offiziell" und zahlte 2.300 Euro "schwarz". Die Elektrofirma wollte den Rest einklagen – ohne Erfolg.

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Finger weg von „schwarzen“ Arbeiten


Wenn ein Betrieb eine schlampige oder gar keine Buchführung hat oder eine, deren Ergebnis einfach nicht stimmen kann (zum Beispiel negative Kassenbestände), dann darf das Finanzamt schätzen. Umgekehrt darf das Finanzamt nicht schätzen, wenn die Buchführung formell ordnungsgemäß ist und das Finanzamt nicht beweisen kann, dass die Buchführung schlechterdings nicht zutreffen kann. (FG Köln, 27.01.09, 6 K 3954/07, EFG 09, 1092)

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Wann das Finanzamt nicht schätzen darf


Spendieren Sie Ihrem Azubi die Bahn- bzw. Busfahrkarte zusätzlich zur Ausbildungsvergütung? Normalerweise kosten Jobtickets 15 Prozent Pauschalsteuer. Diese können Sie sich jedoch bei Azubis oft sparen. Erstens ist die Pauschalsteuer sowieso nur dann sinnvoll, falls Ausbildungsvergütung plus Fahrtkostenersatz zusammen über dem steuerfreien Grundbetrag in Höhe von 917 Euro übersteigt.

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Pauschalsteuer sparen bei Fahrkarten für Azubis


Der Grundfreibetrag ist dieses Jahr auf 8.130 Euro gestiegen. Wenn man hier noch den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro dazurechnet, kann ein Kind pro Jahr Zinsen in Höhe von 8.967 Euro steuerfrei beziehen. Eltern mit umfangreichen Kapital­einkünften können also Steuern sparen, indem sie Kapitaleinkünfte auf die Kinder übertragen.

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Steuern sparen: Kapitalvermögen auf Kinder verlagern


Wenn man ein Haus verkauft oder kauft, auf dem eine Photovoltaikanlage montiert ist, sollte man den Kaufpreis für diese unbedingt extra festlegen. Allerdings ist hier die Interessenslage für Käufer und Verkäufer genau gegenteilig.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Hausverkauf oder -kauf mit Photovoltaik: typische Fallstricke


Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching