Freitag, 14. Januar 2011

40 Prozent einer 2011er Fotovoltaik Anlage schon in der Steuererklärung 2010 abschreiben

Liebe Leser,
die klassischen Steuersparmodelle sind tot. Eine der wenigen Investitionen, die sich noch rechnet: Aufgrund staatlich verordneter Subventionen (EEG) lohnt sich nach wie vor die Fotovoltaik. Die Vergütungen für den Strom sind zwar gesunken, aber die Preise für die Module auch.
Wer bereits 2010 verbindlich eine Anlage für 2011 bestellt hat, kann bereits in seiner 2010er Steuererklärung 40 Prozent der Kosten absetzen. (sog. Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG).
Warum ist eine verbindliche Bestellung notwendig? Eine Fotovoltaikanlage gilt als eigener Gewerbebetrieb. Wenn die Anlage erst 2011 geliefert wird, ist 2011 das Jahr der Betriebseröffnung. Und das Steuergesetz fordert im Falle von Betriebseröffnungen eine verbindliche Bestellung im Vorjahr, wenn man im Vorjahr die 40 Prozent Investitionsabzugsbetrag nutzen will.
Und so sparen Sie: Angenommen Sie bestellen eine Anlage für 40 000 €, dann können sie im Jahr 2010 bereits 16 000 € abschreiben. Im Jahr 2011 – wenn die Anlage montiert wird - können Sie vom Restbetrag (24.000 €) noch 20 % abschreiben plus die reguläre Abschreibung von 5 Prozent pro Jahr. Die degressive AfA gibt's ab 2011 nicht mehr.
Weiterer Vorteil: PVA-Anlagen berechtigen in aller Regel zu sehr günstigen KfW-Krediten. Normalerweise kann man so alleine aus den Strom-Erlösen den Kredit in den ersten 10 Jahren abbezahlen. Idealerweise funktioniert die Anlage dann noch 10 Jahre und bringt dann Geld ein auf eine längst amortisierte Investition.
Ihr Alfred Gesierich

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