Montag, 14. Oktober 2013

Aktuelle Steuertipps Oktober 2013

Liebe Mandantin, lieber Mandant,


Es gerät zwar angesichts der aktuellen Schlagzeilen in den Hintergrund, aber es gibt auch steuerehrliche Anleger, die ihr Geld in der Schweiz anlegen. Wer sich nun – um auch nur den leisesten Anschein einer Steuerhinterziehungsabsicht zu vermeiden – statt für die Quellensteuer für das automatische Meldeverfahren nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV) entscheidet, wird unter Umständen trotzdem von den deutschen Finanzämtern durchleuchtet.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Auch ehrliche Anleger mit Schweizer Konten im Visier


Sie oder Ihre Mitarbeiter müssen (von Ausnahmen abgesehen) ein Fahrtenbuch führen, wenn Sie die Ein-Prozent-Regel vermeiden wollen. Was viele vergessen: Es muss nicht nur das Fahrtenbuch geführt, sondern es müssen auch die Kosten jedes Autos einzeln aufgezeichnet werden, um dem jeweiligen Privatanteil die entsprechenden Kosten zurechnen zu können.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Wann Sie trotz Fahrtenbuchs keine Kosten belegen müssen


Eine Elektrofirma hatte vereinbart, dass für Arbeiten an einem Haus mit Rechnung 13.800 Euro und "schwarz" 5.000 Euro bezahlt werden. Es kam zu Streit, weil angeblich mangelhaft gearbeitet worden war. Der Auftraggeber überwies nur 10.000 Euro "offiziell" und zahlte 2.300 Euro "schwarz". Die Elektrofirma wollte den Rest einklagen – ohne Erfolg.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Finger weg von „schwarzen“ Arbeiten


Wenn ein Betrieb eine schlampige oder gar keine Buchführung hat oder eine, deren Ergebnis einfach nicht stimmen kann (zum Beispiel negative Kassenbestände), dann darf das Finanzamt schätzen. Umgekehrt darf das Finanzamt nicht schätzen, wenn die Buchführung formell ordnungsgemäß ist und das Finanzamt nicht beweisen kann, dass die Buchführung schlechterdings nicht zutreffen kann. (FG Köln, 27.01.09, 6 K 3954/07, EFG 09, 1092)

Lesen Sie mehr dazu hier:
Wann das Finanzamt nicht schätzen darf


Spendieren Sie Ihrem Azubi die Bahn- bzw. Busfahrkarte zusätzlich zur Ausbildungsvergütung? Normalerweise kosten Jobtickets 15 Prozent Pauschalsteuer. Diese können Sie sich jedoch bei Azubis oft sparen. Erstens ist die Pauschalsteuer sowieso nur dann sinnvoll, falls Ausbildungsvergütung plus Fahrtkostenersatz zusammen über dem steuerfreien Grundbetrag in Höhe von 917 Euro übersteigt.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Pauschalsteuer sparen bei Fahrkarten für Azubis


Der Grundfreibetrag ist dieses Jahr auf 8.130 Euro gestiegen. Wenn man hier noch den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro dazurechnet, kann ein Kind pro Jahr Zinsen in Höhe von 8.967 Euro steuerfrei beziehen. Eltern mit umfangreichen Kapital­einkünften können also Steuern sparen, indem sie Kapitaleinkünfte auf die Kinder übertragen.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Steuern sparen: Kapitalvermögen auf Kinder verlagern


Wenn man ein Haus verkauft oder kauft, auf dem eine Photovoltaikanlage montiert ist, sollte man den Kaufpreis für diese unbedingt extra festlegen. Allerdings ist hier die Interessenslage für Käufer und Verkäufer genau gegenteilig.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Hausverkauf oder -kauf mit Photovoltaik: typische Fallstricke


Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Donnerstag, 27. Juni 2013

Aktuelle Steuertipps Juni 2013

Liebe Mandantin, lieber Mandant,


Mitarbeiter eines Krankenhauses konnten bei einem Pharmahersteller Apothekenartikel mit Rabatt bestellen. Das Finanzamt sah darin einen geldwerten Vorteil des Krankenhauses an seine Mitarbeiter und wollte Lohnsteuer kassieren.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Wenn Lieferanten Ihren Mitarbeitern Rabatt gewähren


Benzin wird immer teurer und Parkplätze in Großstädten immer knapper. So lassen sich manche Arbeitnehmer statt eines Dienstwagens lieber ein Fahrrad zur Verfügung stellen.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Auch Dienst-Fahrräder und E-Bikes kosten Steuer


Das BR-Magazin „quer“ glaubt einem vermeintlichen Skandal auf die Spur gekommen zu sein: Während jeder froh sei, wenn er wenig Steuern zahlt, soll der Energiekonzern eon absichtlich zu hohe Gewerbesteuervorauszahlungen an die Kommunen leisten, um diese dann Jahre später mit sechs Prozent Jahreszins zurückzuverlangen.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Steuerzinsen in Millionenhöhe kassieren - können Sie das auch?


Lieferungen in andere EU-Länder sind von der Umsatzsteuer befreit , allerdings nur, wenn Sie den so genannten „Belegnachweis“ korrekt erbringen können (§ 4 Nr. 1b UStG).

Lesen Sie mehr dazu hier:
Liefernachweis bei EU-Exporten (schon wieder) neu geregelt


Ein Freiberufler hatte eine Steuererklärung mit einem Gewinn abgegeben. Der Finanzbeamte tippte diesen aber mit einem Minuszeichen in den Computer ein, so dass aus dem Gewinn ein Verlust wurde. Das Finanzamt bescheinigte den Verlust separat und dieser Bescheid wurde bestandskräftig. Der Freiberufler setzte den Verlust dann im nächsten Jahr als „Verlustvortrag“ an. Jetzt erst bemerkte das Finanzamt seinen eigenen Fehler und warf dem Mann Steuerhinterziehung vor.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Fehler des Finanzamts können Sie schamlos ausnutzen


Minijobs sind beliebter als je zuvor. Zum Jahreswechsel hat sich hier jedoch einiges geändert. Leider gibt es nun auch Anlässe für neue Irrtümer, die Sie besser nicht begehen sollten.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Teure Fehler bei den neuen 450-Euro-Minijobs


Falls Sie Ihren Kunden Übernachtungen weiterberechnen, sollten Sie das mit 19 Prozent Mehrwertsteuer tun. Denn den ermäßigten Steuersatz kann nur das Hotel selbst für die Abrechnung der Übernachtungsleistung nutzen. Wenn Sie die Übernachtung an Ihren Kunden weiterberechnen, unterliegt das dem gleichen Steuersatz wie Ihr Hauptumsatz auch.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Wie Sie Hotelkosten an Kunden richtig weiterberechnen


Wenn der Handwerker und der Kunde ausmachen, dass das Geschäft "ohne Rechnung" abgewickelt wird, gibt es keine Gewährleistung. Denn bei Schwarz­geldabreden ist der Vertrag insgesamt nichtig, und so gibt es keine wechselseitigen Ansprüche. 

Lesen Sie mehr dazu hier:
„Schwarz“ ausgeführte Handwerkerarbeiten ohne Gewähr


Im Jahre 2006 wurde die Grunderwerbssteuer zur Ländersache erklärt. Zunächst befürchtete man einen Steuerwettbewerb nach unten – das Gegenteil ist eingetreten. 

Lesen Sie mehr dazu hier:
Grunderwerbssteuer auf Rekordkurs


Die Schweizer Haftbefehle gegen deutsche Steuerhinterzieher, der unverminderte Hunger der deutschen Finanzverwaltung nach illegal beschafften Datenbeständen und der Fall Hoeneß haben ausländische Schwarzgeldkonten wieder in das Gewissen mancher Steuerzahler zurückgerufen und die Zahlen der Selbstanzeigen rasant ansteigen lassen.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Wenn Sie Schwarzgeld erben



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Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Dienstag, 21. Mai 2013

Aktuelle Steuertipps Mai 2013

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

1.001 Euro für einen Computer auszugeben, soll unterm Strich billiger sein, als 999 Euro auszugeben? Dieser vermeintliche Widerspruch liegt an den Abschreibungsregeln.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Computer für 1.001 Euro ist billiger als einer für 999 Euro


Viele Unternehmer lassen die Umsatzsteuer-ID-Nr. von neuen EU-Kunden in der Buchhaltung kontrollieren. Dann ist es aber meistens schon zu spät. Denn wenn die Rechnung geschrieben wird, wurde die Ware ja längst ausgeliefert - vielleicht sogar Wochen oder gar einen Monat vorher.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Wo Sie die USt-ID-Nr. von EU-Kunden prüfen lassen müssen


Ihre Liquidität ist derzeit angespannt? Folgende drei Methoden bringen relativ schnell (innerhalb von wenigen Wochen) Entlastung.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Bankkonto am Limit? Drei schnell wirksame Gegenmittel!


Falls in Ihrem Depot vor 2009 gekaufte festverzinsliche Wertpapiere liegen, dann werden diese oftmals einen Kurs von über 100 haben, weil sie wegen der damals noch hohen Zinsen heute recht gefragt sind.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Alte Rentenpapiere mit Kurs über 100 jetzt verkaufen


Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Dienstag, 30. April 2013

Aktuelle Steuertipps April 2013

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

Betrüger haben wieder eine neue Abzockmasche entdeckt: Das Bundeszentralamt für Steuern warnt vor amtlich aussehenden Schreiben, in denen eine kostenpflichtige Registrierung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-ID-Nummern angeboten wird.

lesen Sie mehr dazu hier:
Neue Betrugsmasche bei der Umsatzsteuer-ID-Nummer


Falls Ihre Mitarbeiter Dienstwagensteuer sparen wollen durch Führen eines Fahrtenbuchs, kann Ihnen als Arbeitgeber das ja eigentlich egal sein. Möchte man meinen.

lesen Sie mehr dazu hier:
Fehler in einem Fahrtenbuch: Erst einmal zahlen Sie


Die Steuerbefreiung für Exportlieferungen (und für EU-Lieferungen) kann gestrichen werden, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf die Steuer­freiheit des Umsatzes auf der Rechnung fehlt (BFH, 14.11.12, XI R 8/11, amtl. n. v., s. Juris).

lesen Sie mehr dazu hier:
Wann bei EU-Lieferungen hohe Nachzahlungen drohen


Wer seine Photovoltaikanlage ab 1. April 2012 in Betrieb genommen hat, wird wahrscheinlich einen Teil des Stroms selbst verbrauchen, weil das wirtschaftlich inzwischen sinnvoller ist als die Einspeisung.

lesen Sie mehr dazu hier:
Eilsache: Bis 31. Mai Vorsteuer für Photovoltaikanlage holen


Wer an seinen Ex-Ehepartner Unterhalt zahlen muss, kann das bis zu 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgabe absetzen (§ 10 Abs.1 Nr. 1 EStG), wenn der Ex-Partner bereit ist, das Geld zu versteuern.

lesen Sie mehr dazu hier:
Wie Sie mehr Unterhalt an die Ex absetzen


Falls Sie Ihr Unternehmen an Ihre Kinder übertragen, werden dabei in aller Regel hohe Beratungs- und Notarkosten anfallen. Die Finanzverwaltung lässt den Abzug als Betriebsausgabe aber nicht zu, weil sie sagt, die Betriebsüber­gabe sei rein privat durch familiäre Überlegungen veranlasst.

lesen Sie mehr dazu hier:
Kosten für die Betriebsübergabe an die Kinder abziehbar?



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Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Sonntag, 17. März 2013

Aktuelle Steuertipps März 2013

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

Factoring bringt schnelle Entlastung bei der Liquidität: Beim Factoring treten Sie Ihre offenen Forderungen an ein Factoringunternehmen ab, das Ihnen das Geld meist schon nach drei oder vier Tagen auf Ihr Konto überweist. Wenn man überlegt, dass viele Kunden regulär erst nach 30 Tagen zahlen müssen und sich manche gar noch länger Zeit lassen, bedeutet das, dass Sie Ihr Bankkonto um etwa einen Monatsumsatz nach oben bringen.

lesen Sie mehr dazu hier:
Wie Sie durch Factoring Ihr Bankkonto schonen

Seit 1. Juli 2004 ist notwendiges Merkmal einer umsatzsteuerlich korrekten Rechnung eine fortlaufende Rechnungsnummer. Das Bundesfinanzministerium hat zwar bereits festgestellt, dass das nicht bedeutet, dass man ohne Lücke durchnummerieren muss. Vielmehr ist diese Anforderung so zu verstehen, dass keine Rechnungsnummer doppelt vorkommen darf.

lesen Sie mehr dazu hier:
Vermeiden Sie Lücken in Ihren Rechnungs-Nummern


In aller Regel geht bei Export-Umsätzen die Rechnung dorthin, wo die Ware hingeht. Bisweilen weicht das aber ab. Und dann entscheidet der Warenweg über die steuerliche Behandlung und nicht die Rechnungsadresse!

lesen Sie mehr dazu hier:
Teurer Steuerirrtum bei Export-Umsätzen

Manche Mitarbeiter wollen beim Vorstellungsgespräch wissen, wie viel vom Gehalt netto herauskommt. Verständlich, aber Sie als Chef sollten tunlichst vermeiden, einen bestimmten Nettolohn vertraglich zu garantieren. Denn ansonsten würden Sie für Steuer- und Sozialversicherungs-Abzüge haften, auf die Sie gar keinen Einfluss haben.

lesen Sie mehr dazu hier:
Warum Nettolohn-Vereinbarungen teuer werden können


Wer bis 2008 Spekulationsverluste erlitten und daran gedacht hat, diese vom Finanzamt feststellen zu lassen, kann diese nur noch mit Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren von diesem Jahr (oder früher) verrechnen. (§ 23 Abs. 3 Satz 9 in Verbindung mit § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG)

lesen Sie mehr dazu hier:
Alte Aktienverluste nur noch dieses Jahr verrechenbar

Wer Wohnungen vermietet, kann seine Kosten auch dann in voller Höhe absetzen, wenn die Wohnung vorübergehend einmal leer steht. Voraus­setzung dafür ist allerdings, dass zumindest die Absicht zur Vermietung besteht.

lesen Sie mehr dazu hier:
Kosten für leer stehende Wohnungen absetzen



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Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Samstag, 16. Februar 2013

Aktuelle Steuertipps Februar 2013

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

Künstlersozialabgaben sind auch fällig, wenn Sie Ihre Internetseite neu gestalten lassen - sofern der Leistungserbringer eine natürliche Person ist. (Leistungen von GmbHs sind nicht künstlersozialabgabepflichtig.) 

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Warum Sie Rechnungen für Internet-Design aufteilen sollten


Wenn ein Arbeitnehmer von Ihnen mit seinem privaten Auto auf der Fahrt in die Arbeit einen Unfall hat und das Auto unrepariert verkauft, kann er seinen Schaden unter Umständen gar nicht geltend machen. Denn absetzbar ist nur der Unterschied zwischen einem rechnerisch ermittelten Buchwert vor dem Unfall und dem Verkaufserlös. 

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Zuschläge für Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit sind in gewissen Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG). Ein Zuschlag setzt aber voraus, dass überhaupt ein Grundlohn bezahlt wird. 

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Mit dem Thema "Betriebliche Altersvorsorge" (= BAV) können Versicherungsvermittler hervorragend verdienen. Denn der Begriff "Experte für BAV" ist nicht geschützt. Ein Lieblingskind der "Experten" ist die Unterstützungs­kasse. Bisweilen wird behauptet, Einzahlungen in Unterstützungskassen (= U-Kassen) seien in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig. 

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Geplante Anschaffungen können Sie bis zu drei Jahre vorher schon mit 40 Prozent von Ihrem Gewinn abziehen (sog. Investitionsabzugsbetrag - IAB -  nach § 7 g EStG). Damit das Finanzamt nachprüfen kann, ob Sie auch wirklich kaufen, was Sie ursprünglich geplant haben, müssen Sie die geplante Investition hinsichtlich der "betriebsinternen Bestimmung" präzisieren. 

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Wie die Financial Times Deutschland (17. September 2012) recherchiert hat, leiten die Erbschaftssteuer-Finanzämter Kontrollmitteilungen an die Ein­kommenssteuer-Kollegen weiter, wenn Kapitalvermögen von mehr als 50.000 Euro vererbt wurde (vgl. Ländererlass v. 21.06.12, BStBl. I 12, 712). 

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Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Donnerstag, 24. Januar 2013

Basiszins 2013 nach §203 BewG am 2.1.2013 veröffentlicht - schon wieder steigende Erbschaftsteuerwerte!

Bei der Unternehmensnachfolge wird die Bewertung eines Betriebs standardmäßig nach einem "vereinfachten Ertragswertverfahren" durchgeführt, in dem der Basiszins nach §203 Bewertungsgesetz (nicht zu verwechseln mit dem EZB-Basiszins) eine wichtige Rolle spielt. Für 2013 beträgt dieser amtlich festgelegte Zinssatz 2,04 Prozent. Das gab das Bundesfinanzministerium am 2.1.2013 bekannt.  

Das Unerfreuliche: Je niedriger dieser Basiszins, desto höher der steuerliche Unternehmenswert. Denn der Multiplikator ist: 1 / (Basiszins + 4,5 Prozent Zuschlag), im Jahr 2013 also 1/(2,04%+4,5%).


Das bedeutet, dass Ihr Betrieb in den Augen des Finanzamtes im Jahre 2013 das 15,29-Fache des durchschnittlichen Jahresertrags wert sein soll. (1 geteilt durch 0,654) Das ist natürlich Unfug, denn kein Mensch würde für ein Unternehmen, das im Durchschnitt 200.000 Euro Gewinn abwirft, 3,05 Mio. Euro bezahlen. Man wird also in der Praxis nicht darum herum kommen, bei wertvollen Betrieben ein besonderes Gutachten zu bestellen. 


Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching 



Hier der Link zum Basiszins von 2014:
http://steuerinfo.blogspot.de/2014/01/basiszins-2014-nach-203-bewg-am-212014.html
 

Samstag, 12. Januar 2013

Aktuelle Steuertipps Januar 2013

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

Mandanten, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen selber per ELSTER abgeben, müssen sich 2013 auf Neuerungen einstellen: Sie müssen nun ein Authentifizierungs-Verfahren durchlaufen, ohne das ab 2013 keine Voranmeldungen mehr abgegeben werden können. Das gilt auch für Lohnsteuer-Voranmeldungen.

lesen Sie mehr dazu hier:
Steuer-Voranmeldungen nur noch mit Authentifizierung



Die Reform der Minijobs zum 1. Januar 2013 hat drei Kernpunkte: 1. Die Anhebung der Minijob-Grenze von 400 auf 450 Euro. 2. Die Anpassung der “Gleitzone” von bisher 400,01 bis 800,00 auf künftig 450,01 Euro bis 850,00 Euro Arbeitslohn und 3. die Umkehrung der Rentenversicherungsoption für alle neu aufgenommenen Minijobs und alle, die ab Januar 2013 auf 400,01 bis maximal 450 Euro erhöht werden.

lesen Sie mehr dazu hier:
Minijob-Grenze wird ab 2013 auf 450 Euro angehoben



Der Begriff Arbeitsessen wird häufig verwendet, wenn der Chef mit seinen Mitarbeitern zum Essen geht oder mehrere Mitarbeiter auf Firmenkosten miteinander zum Essen gehen. Genau definiert ist der Begriff freilich nirgends. Lediglich in R 19.5 Abs. 2 Satz 6 LStR wird ausgeführt, dass ein Arbeitsessen keine Betriebsveranstaltung ist. Damit fällt die Möglichkeit weg, die Lohnsteuer mit 25 Prozent zu pauschalieren. Im Folgenden ein paar wichtige Hinweise zum Thema Arbeitsessen.

lesen Sie mehr dazu hier:
Was Sie über Arbeitsessen wissen sollten



In bestimmten Branchen (s. unten) muss ein neuer Arbeitnehmer noch vor Arbeitsaufnahme per Sofortmeldung (gegebenenfalls übers Internet) angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn zu dieser Zeit in Ihrer Steuerkanzlei niemand mehr arbeitet (zum Beispiel am Wochenende oder nachts). Bei Arbeitsantritt vor Anmeldung können Bußgelder von 750 Euro pro Arbeitnehmer anfallen. Tipp: Es gibt mittlerweile sogar eine iPhone-App für die Sofortmeldung.

lesen Sie mehr dazu hier:
Welche Arbeitnehmer Sie sofort anmelden müssen



Was ist der Unterschied zwischen Abschlag, Vorschuss und Arbeitgeberdarlehen?Vorschuss: Das ist eine Vorauszahlung auf künftige Arbeitsleistung. Beispiel: Der Mitarbeiter bekommt schon im Januar das Februar-Gehalt vorausgezahlt. Folge: Lohnsteuer und Sozialversicherung müssen schon im Januar abgezogen werden.

lesen Sie mehr dazu hier:
Gehaltsabrechnung: Was sind Abschlag, Vorschuss, Darlehen?



Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.


Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching