Donnerstag, 29. März 2012

„Car allowance“ oder Dienstwagen: was ist vorteilhafter?

"Car allowance" ist ein neudeutsches Stichwort, das durch manche Zeitschriftenartikel immer einmal wieder geistert. Gemeint ist damit ein zweckgebundener Zuschuss des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, damit dieser sich selbst um das Thema Dienstwagen kümmert. Angeblich sei ein Firmenwagen „out“ und car allowance „in“. Ist das wirklich so? Gehen wir der Sache auf den Grund.

Welcher Typ Arbeitnehmer profitiert steuerlich am meisten von einem Firmenwagen? Wer relativ viel privat fährt und Wert auf ein stets neues Auto legt, kommt mit der Ein-Prozent-Regel ziemlich gut davon. In solchen Fällen rechnet sich ein stattdessen gewährter Zuschuss zum Privatwagen auf gar keinen Fall. Oft rechnet es sich sogar für Chef und Mitarbeiter, wenn das Gehalt herabgesetzt wird, um im Gegenzug einen Dienstwagen anzuschaffen.

Anders bei weit entfernt wohnenden Mitarbeitern: Hier schlägt die Dienstwagensteuer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit besonders hart zu. Vor allem dann, wenn der Mitarbeiter regelmäßig in die Firma kommt. Wer einen Privatwagen fährt, braucht demgegenüber gar keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit zu versteuern, sondern kann die Kosten über die Entfernungspauschale absetzen.
Das bedeutet also: Ein Arbeitnehmer, der weit entfernt wohnt und viele betriebliche Fahrten mit dem Auto macht, kann mit der Privatwagenlösung und Kilometergeld vom Arbeitgeber sogar deutlich besser fahren. Definitiv bekommt solch ein Arbeitnehmer netto viel mehr heraus. Wer mit seinem Privatwagen z. B. im Monat 5.000 betriebliche Kilometer abspult, kann immerhin 1.500 Euro netto extra bekommen.

Fazit: Eine voll versteuerte „car allowance“ auf der Gehaltsabrechnung lohnt sich für niemanden. Das gute alte Kilometergeld - in Verbindung mit einem Privatauto - kann sich lohnen für weit entfernt wohnende Mitarbeiter mit hohem betrieblichen Einsatz des Privatautos. Und ein Dienstwagen - ggf. gegen Gehaltsverzicht - lohnt sich steuerlich für alle, die relativ viel privat fahren und denen es wichtig, stets ein neues Auto zu fahren.
Herzlich
Alfred Gesierich,
Ihr Steuerberater für Olching

Dienstag, 6. März 2012

Auch komplette Neuanlage eines Gartens ist steuerbegünstigt

Wer bei einem vermieteten Haus den Garten neu anlegt, kann die Kosten sofort absetzen. Das ist nichts Neues. Beim selbst genutzten Haus hingegen kann man Kosten nur dann absetzen, wenn es sich um begünstige Handwerkerleistungen handelt. Diese liegen aber nur vor, sofern es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt. Das bedeutet: Wer also etwas Neues schafft (z. B. Dachgeschossausbau oder Anbau ans Haus), der bekommt eigentlich keinen Steuerabzug - eigentlich.
 (§ 35a EStG)
Denn auch ein neuer Garten gilt als Renovierung: Ein Steuerzahler hatte seinen Garten komplett neu anlegen lassen. Das Finanzamt strich ihm den beantragten Abzug der Handwerkerleistungen mit der Begründung: „Hier wurde nichts renoviert, sondern hier wurde etwas Neues geschaffen, das ist nicht begünstigt.“

Der Bundesfinanzhof sah das anders: Bei der Neuanlage eines Gartens wird nichts neu geschaffen, sondern es handelt sich immer um eine Umgestaltung, weil der Grund und Boden ja immer schon da war. Auch völliges Brachland ist etwas „schon Vorhandenes“ und wird durch die Neuanlage eines Gartens quasi modernisiert.

Ergebnis: Kosten für die Neuanlage eines Gartens in Höhe von bis zu 6.000 Euro können Sie absetzen, indem Sie 20 Prozent davon = 1.200 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen. (BFH, 13.07.11, VI R 61/10, DStR 11, 2390)
Ihr Alfred Gesierich,
Steuerberater für Starnberg