Samstag, 11. Januar 2014
Basiszins 2014 nach §203 BewG am 2.1.2014 veröffentlicht - etwas gesunkene Erbschaftsteuerwerte
Die Bewertung eines Betriebs wird für Zwecke der Unternehmensnachfolge standardmäßig nach einem "vereinfachten Ertragswertverfahren" durchgeführt, in dem der Basiszins nach §203 Bewertungsgesetz (nicht zu verwechseln mit dem EZB-Basiszins) eine wichtige Rolle spielt.
Für 2014 beträgt dieser amtlich festgelegte Zinssatz 2,59 Prozent. Das gab das Bundesfinanzministerium am 2.1.2014 bekannt. (Quelle: BMF 2.1.2014; Az: IV D 4 S 3102/07/10001)
Link: BMF 02.01.2014
Je niedriger dieser Basiszins, desto höher der steuerliche Unternehmenswert. Denn der Multiplikator ist: 1 / (Basiszins + 4,5 Prozent Zuschlag), im Jahr 2014 also 1/(2,59%+4,5%).
Das bedeutet, dass Ihr Betrieb in den Augen des Finanzamtes im Jahre 2014 das 14,1-Fache des durchschnittlichen Jahresertrags wert sein soll. (1 geteilt durch 0,709).
Das ist betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, denn niemand würde für ein Unternehmen, das im Durchschnitt 200.000 Euro Gewinn abwirft, 2,82 Mio. Euro bezahlen. Man wird also in der Praxis nicht darum herum kommen, bei wertvollen Betrieben ein besonderes Gutachten zu bestellen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
Donnerstag, 9. Januar 2014
Fragwürdige SEPA-Umstellung nun um 6 Monate auf 1.8.2014 verschoben
Damit
ungefähr 300 000 EU-Überweisungen von täglich 60 Millionen Überweisungen
in Deutschland (=ca. 0,5 Prozent) schneller im anderen EU-Land
ankommen, müssen die anderen 99,5 Prozent auch auf 22-stellige
Konto-Nummern umgestellt
werden.
So ticken die Brüsseler EU-Bürokraten. Geplant war der 1.2.2014 - nun wird das nochmal um 6 Monate verschoben. Eine kluge Entscheidung.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Meine Kanzlei hat den Unfug pflichtgemäß und fristgerecht mitgemacht und auch alle unsere Mandanten, für die wir Lastschriften und Überweisungen ausführen sind alle auf SEPA umgestellt.
Trotzdem freut mich die Verschiebung um 6 Monate für alle, die nicht so schnell waren und nun noch 6 Monate mehr Zeit bekommen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
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So ticken die Brüsseler EU-Bürokraten. Geplant war der 1.2.2014 - nun wird das nochmal um 6 Monate verschoben. Eine kluge Entscheidung.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Meine Kanzlei hat den Unfug pflichtgemäß und fristgerecht mitgemacht und auch alle unsere Mandanten, für die wir Lastschriften und Überweisungen ausführen sind alle auf SEPA umgestellt.
Trotzdem freut mich die Verschiebung um 6 Monate für alle, die nicht so schnell waren und nun noch 6 Monate mehr Zeit bekommen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
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