Donnerstag, 12. Juli 2012

Weniger Provision für private Krankenversicherung seit April


Seit 1. April 2012 dürfen private Krankenversicherer den Versicherungsvermittlern „nur noch“ neun Monatsbeiträge Provision bezahlen. Bisher gab es manchmal Provisionszahlungen bis zur Höhe von zweieinhalb Jahren Beitragszahlung.

Allerdings sind auch neun Monatsbeiträge immer noch sehr viel, denn wer das letztlich bezahlt - das sind Sie! Die Versicherungsgesellschaft leitet faktisch Ihre Beiträge an den Vermittler weiter. Leider gibt es in der privaten Krankenversicherung noch keine provisionsfreien Tarife.

Tipp: Lassen Sie sich trotzdem beraten durch einen von der IHK zugelassenen Versicherungsberater. Diese dürfen keine Provisionen kassieren und verlangen statt dessen Honorare vom Versicherten.

Ihr Vorteil: Dadurch kann ein solcher Berater mit Ihnen zusammen erarbeiten, ob der Wechsel in die PKV überhaupt sinnvoll ist. Bei einem provisionsorientierten Vermittler erfolgt diese Prüfung überhaupt nicht, da er daran kein Interesse hat.

So finden Sie einen entsprechenden Berater: Einen objektiv beratenden Versicherungsberater ohne Provisionsinteresse in Ihrer Nähe finden Sie unter www.bvvb.de.

Herzlich Grüße,
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

Donnerstag, 5. Juli 2012

Wie säumige Kunden schneller auf Mahnungen reagieren


Viele Unternehmen machen bei Mahntexten Fehler, die dazu führen, dass der Kunde nicht sofort reagiert und die Zahlung noch weiter hinausschiebt. Hier ein paar häufige Fehler:

Fehler Nr. 1: „Erste Mahnung“: Schreiben Sie niemals „Erste Mahnung“. Notorisch faule Zahler wissen dann: „Aha, das war erst die erste Mahnung, dann warten wir mal in Ruhe die zweite ab.“ Schreiben Sie also einfach „Mahnung“.

Fehler Nr. 2: Langweiliger Einstieg: „Laut Auswertung einer Buchhaltung haben Sie übersehen, unsere Rechnung über 157 Euro zu begleichen.“ Machen Sie es doch packender und mit einer Begründung, z. B. so: „Unsere bekanntermaßen niedrigen Preise sind nur möglich, wenn unser Konto­korrentlimit geschont wird, indem alle Kunden zügig bezahlen. Unsere Rechnung Nr. 123/2012 haben Sie leider bis heute noch nicht bezahlt.“

Fehler Nr. 3: Phrasen verwenden: „Sicherlich haben Sie übersehen, die Rechnung zu überweisen.“ Damit unterstellen Sie Ihrem Kunden erstens, dass er ein Schlamper ist und außerdem ist dieser Satz schlicht überflüssig.

Fehler Nr. 4: Bankverbindung vergessen: Manche vergessen, auf Mahnungen die Bankverbindung noch einmal anzugeben oder schreiben sie mikroskopisch klein in die Fußzeile und liefern dadurch dem Empfänger einen wertvollen Vorwand, die Zahlung wiederum hinauszuschieben. Übrigens: Falls Sie Rechnungen per Fax versenden, kann man manchmal den Kunden nicht einmal einen Vorwurf machen, weil winzig kleine Bankverbindungen in der Fußzeile bei Faxübertragungen beim Empfänger tatsächlich nicht mehr lesbar sind.

Muster - so ist es besser: „Mahnung - Sehr geehrter Herr XY, unsere Kalkulation geht davon aus, dass alle Kunden pünktlich zahlen und wir dadurch unnötige Zinsaufwendungen vermeiden können. Unsere Rechnung Nr. 123/2012 vom 10. März 2012 an Sie in Höhe von 157 Euro ist jedoch immer noch offen. Überweisen Sie die Rechnung Nr. 123/2012 in Höhe von 157 Euro auf das Konto Nr. 4321 bei der Musterbank in Bonn bis spätestens 18. Juni 2012.“
Ihr Alfred Gesierich,

Dienstag, 3. Juli 2012

2012 Gas geben bei der Unternehmensnachfolge


Betriebsvermögen wird derzeit fast völlig freigestellt, wenn es übertragen wird. Die Zweifel daran, dass diese Regelung die Bundestagswahl 2013 überleben wird, werden nun verstärkt durch ein Gutachten, das der „Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums“ am 2. März 2012 erstellt hat. Darin empfiehlt der Beirat sogar, die Steuerverschonung für Unternehmensnachfolge bei der Erbschaftssteuer völlig aufzuheben.

Mein Rat: Wer ohnehin plant, den Betrieb bzw. KG- oder GmbH-Anteile auf die nächste Generation zu übertragen, sollte sich sputen. Allerdings sollte man keinesfalls nur aus steuerlichen Gründen überhastet Übertragungen durchführen, wenn das Gesamtkonzept noch nicht steht oder die Nachfolger gar nicht in der Lage oder willens sind, den Betrieb weiterzuführen
Alfred Gesierich