Liebe Leser,
wenn Ihre GmbH Gewinne macht, muss sie Steuern zahlen. Bevor aber der Gewinn des laufenden Jahres besteuert wird, können Sie erst einmal Verlustvorträge aus Vorjahren abziehen. (Bei Verlustvorträgen über 1 Million allerdings nicht sofort). Auf diesen Gewinn zahlt Ihre GmbH 15 Prozent Körperschaftssteuer und darauf noch einmal Soli, also insgesamt 15,83 Prozent. Soli zahlen alle Steuerpflichtigen in Deutschland – egal ob (Wohn-)Sitz Ost oder West.
Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die sich so berechnet: 3,5 Prozent mal Messbetrag ihrer Stadt. Das sind mindestens 7 Prozent. Bei 300 Prozent Hebesatz beläuft sich die Gewerbesteuer auf 10,5 Prozent, bei Hebesatz 350 sind es 12,3 Prozent, bei 400 Prozent 14 Prozent. In Hochsteuer-Städten wie München oder Frankfurt am Main (490 Prozent Hebesatz) sind es stolze 17,2 Prozent Gewerbesteuer, die noch zur Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag hinzu kommen. In den allermeisten Städten in Deutschland dürfte die Gesamt-Steuerbelastung einer GmbH so um die 30 Prozent liegen (+/- 3 Prozentpunkte, je nach Gewerbesteuerhebesatz). Übrigens:Der Jahresüberschuss in der GmbH-Bilanz ist stets der Gewinn nachSteuern.
Was muss man tun zur Gewinn-Thesaurierung? Nichts, außer das Unterlassen einer Ausschüttung. Denn "Thesaurierung" bedeutet schlicht und einfach "Einbehaltung der Gewinne", so dass es dann nur zu der Besteuerung mit 30 Prozent (+/-) kommt. Wenn eines Tages aber Gewinne ausgeschüttet werden, kommt es natürlich zur Besteuerung der Ausschüttungen.
Bei einer Ausschüttung fällt zusätzlich Steuer an: Die GmbH führt von einem Brutto-Ausschüttungsbetrag 25 Prozent Kapitalertragssteuer plus Soli (= 26,375 Prozent) ab. Der Gesellschafter braucht dafür nichts mehr zu versteuern. (Manche unterliegen dem Irrtum, man müsste GmbH-Gewinnausschüttungen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Das ist jedoch nicht zutreffend. Nur die GmbH zahlt Steuern auf die Ausschüttung, der Gesellschafter nicht.)
Beispiel: Die Y-GmbH hatte 2011 einen Gewinn vor Steuern von 200 000 Euro. Der Hebesatz am Sitzort der Y-GmbH beträgt 405 Prozent. Damit beträgt die Steuerlast der X-GmbH exakt 30,0 Prozent. Der Jahresüberschuss beträgt damit 140 000 Euro. Das ist das, was der GmbH nach Steuern übrig bleibt. Herr Y, die Allein-Gesellschafterin beschließt 2012 die Vollausschüttung des Gewinns. Die X-GmbH führt 36.925 Euro Kapitalertragsteuer (25% plus Soli) ans Finanzamt ab und überweist 103.075 Euro an Herrn Y. Dieser muss nichts mehr versteuern.
Ausnahmefall Option zur Individualbesteuerung: Wer mit mindestens 1 Prozent an einer GmbH beteiligt ist und Geschäftsführer ist, (bzw. als Nichtgeschäftsführer mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist), kann beantragen, dass er die GmbH-Gewinne individuell besteuert. In diesem Fall werden 40 Prozent der Gewinne frei gestellt und 60 Prozent werden persönlich versteuert. Das ermöglicht, etwaige Kosten im Zusammenhang mit der GmbH-Beteiligung (z.B. Refinanzierungszinsen für den Kauf des GmbH-Anteils) zu 60 Prozent abzusetzen.
Ihr Alfred Gesierich