Betriebsvermögen wird derzeit fast völlig freigestellt, wenn es übertragen
wird. Die Zweifel daran, dass diese Regelung die Bundestagswahl 2013 überleben
wird, werden nun verstärkt durch ein Gutachten, das der „Wissenschaftliche
Beirat des Bundesfinanzministeriums“ am 2. März 2012 erstellt hat. Darin
empfiehlt der Beirat sogar, die Steuerverschonung für Unternehmensnachfolge bei
der Erbschaftssteuer völlig aufzuheben.
Mein Rat: Wer ohnehin plant, den Betrieb bzw. KG- oder GmbH-Anteile auf die nächste
Generation zu übertragen, sollte sich sputen. Allerdings sollte man keinesfalls
nur aus steuerlichen Gründen überhastet Übertragungen durchführen, wenn das
Gesamtkonzept noch nicht steht oder die Nachfolger gar nicht in der Lage oder
willens sind, den Betrieb weiterzuführen
Alfred Gesierich
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