Das Unerfreuliche: Je niedriger dieser Basiszins, desto höher der steuerliche Unternehmenswert. Denn der Multiplikator ist: 1 / (Basiszins + 4,5 Prozent Zuschlag), im Jahr 2013 also 1/(2,04%+4,5%).
Das bedeutet, dass Ihr Betrieb in den Augen des Finanzamtes im Jahre 2013 das 15,29-Fache des durchschnittlichen Jahresertrags wert sein soll. (1 geteilt durch 0,654) Das ist natürlich Unfug, denn kein Mensch würde für ein Unternehmen, das im Durchschnitt 200.000 Euro Gewinn abwirft, 3,05 Mio. Euro bezahlen. Man wird also in der Praxis nicht darum herum kommen, bei wertvollen Betrieben ein besonderes Gutachten zu bestellen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
Hier der Link zum Basiszins von 2014:
http://steuerinfo.blogspot.de/2014/01/basiszins-2014-nach-203-bewg-am-212014.html
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