Donnerstag, 24. Januar 2013

Basiszins 2013 nach §203 BewG am 2.1.2013 veröffentlicht - schon wieder steigende Erbschaftsteuerwerte!

Bei der Unternehmensnachfolge wird die Bewertung eines Betriebs standardmäßig nach einem "vereinfachten Ertragswertverfahren" durchgeführt, in dem der Basiszins nach §203 Bewertungsgesetz (nicht zu verwechseln mit dem EZB-Basiszins) eine wichtige Rolle spielt. Für 2013 beträgt dieser amtlich festgelegte Zinssatz 2,04 Prozent. Das gab das Bundesfinanzministerium am 2.1.2013 bekannt.  

Das Unerfreuliche: Je niedriger dieser Basiszins, desto höher der steuerliche Unternehmenswert. Denn der Multiplikator ist: 1 / (Basiszins + 4,5 Prozent Zuschlag), im Jahr 2013 also 1/(2,04%+4,5%).


Das bedeutet, dass Ihr Betrieb in den Augen des Finanzamtes im Jahre 2013 das 15,29-Fache des durchschnittlichen Jahresertrags wert sein soll. (1 geteilt durch 0,654) Das ist natürlich Unfug, denn kein Mensch würde für ein Unternehmen, das im Durchschnitt 200.000 Euro Gewinn abwirft, 3,05 Mio. Euro bezahlen. Man wird also in der Praxis nicht darum herum kommen, bei wertvollen Betrieben ein besonderes Gutachten zu bestellen. 


Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching 



Hier der Link zum Basiszins von 2014:
http://steuerinfo.blogspot.de/2014/01/basiszins-2014-nach-203-bewg-am-212014.html
 

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