Sonntag, 17. März 2013

Aktuelle Steuertipps März 2013

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

Factoring bringt schnelle Entlastung bei der Liquidität: Beim Factoring treten Sie Ihre offenen Forderungen an ein Factoringunternehmen ab, das Ihnen das Geld meist schon nach drei oder vier Tagen auf Ihr Konto überweist. Wenn man überlegt, dass viele Kunden regulär erst nach 30 Tagen zahlen müssen und sich manche gar noch länger Zeit lassen, bedeutet das, dass Sie Ihr Bankkonto um etwa einen Monatsumsatz nach oben bringen.

lesen Sie mehr dazu hier:
Wie Sie durch Factoring Ihr Bankkonto schonen

Seit 1. Juli 2004 ist notwendiges Merkmal einer umsatzsteuerlich korrekten Rechnung eine fortlaufende Rechnungsnummer. Das Bundesfinanzministerium hat zwar bereits festgestellt, dass das nicht bedeutet, dass man ohne Lücke durchnummerieren muss. Vielmehr ist diese Anforderung so zu verstehen, dass keine Rechnungsnummer doppelt vorkommen darf.

lesen Sie mehr dazu hier:
Vermeiden Sie Lücken in Ihren Rechnungs-Nummern


In aller Regel geht bei Export-Umsätzen die Rechnung dorthin, wo die Ware hingeht. Bisweilen weicht das aber ab. Und dann entscheidet der Warenweg über die steuerliche Behandlung und nicht die Rechnungsadresse!

lesen Sie mehr dazu hier:
Teurer Steuerirrtum bei Export-Umsätzen

Manche Mitarbeiter wollen beim Vorstellungsgespräch wissen, wie viel vom Gehalt netto herauskommt. Verständlich, aber Sie als Chef sollten tunlichst vermeiden, einen bestimmten Nettolohn vertraglich zu garantieren. Denn ansonsten würden Sie für Steuer- und Sozialversicherungs-Abzüge haften, auf die Sie gar keinen Einfluss haben.

lesen Sie mehr dazu hier:
Warum Nettolohn-Vereinbarungen teuer werden können


Wer bis 2008 Spekulationsverluste erlitten und daran gedacht hat, diese vom Finanzamt feststellen zu lassen, kann diese nur noch mit Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren von diesem Jahr (oder früher) verrechnen. (§ 23 Abs. 3 Satz 9 in Verbindung mit § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG)

lesen Sie mehr dazu hier:
Alte Aktienverluste nur noch dieses Jahr verrechenbar

Wer Wohnungen vermietet, kann seine Kosten auch dann in voller Höhe absetzen, wenn die Wohnung vorübergehend einmal leer steht. Voraus­setzung dafür ist allerdings, dass zumindest die Absicht zur Vermietung besteht.

lesen Sie mehr dazu hier:
Kosten für leer stehende Wohnungen absetzen



Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

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