Liebe Mandantin, lieber Mandant,
Mitarbeiter eines Krankenhauses konnten bei einem Pharmahersteller
Apothekenartikel mit Rabatt bestellen. Das Finanzamt sah darin einen
geldwerten Vorteil des Krankenhauses an seine Mitarbeiter und wollte
Lohnsteuer kassieren.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Wenn Lieferanten Ihren Mitarbeitern Rabatt gewähren
Benzin wird immer teurer und Parkplätze in Großstädten immer knapper.
So lassen sich manche Arbeitnehmer statt eines Dienstwagens lieber ein
Fahrrad zur Verfügung stellen.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Auch Dienst-Fahrräder und E-Bikes kosten Steuer
Das BR-Magazin „quer“ glaubt einem vermeintlichen Skandal auf die
Spur gekommen zu sein: Während jeder froh sei, wenn er wenig Steuern
zahlt, soll der Energiekonzern eon absichtlich zu hohe
Gewerbesteuervorauszahlungen an die Kommunen leisten, um diese dann
Jahre später mit sechs Prozent Jahreszins zurückzuverlangen.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Steuerzinsen in Millionenhöhe kassieren - können Sie das auch?
Lieferungen in andere EU-Länder sind von der Umsatzsteuer befreit ,
allerdings nur, wenn Sie den so genannten „Belegnachweis“ korrekt
erbringen können (§ 4 Nr. 1b UStG).
Lesen Sie mehr dazu hier:
Liefernachweis bei EU-Exporten (schon wieder) neu geregelt
Ein Freiberufler hatte eine Steuererklärung mit einem Gewinn
abgegeben. Der Finanzbeamte tippte diesen aber mit einem Minuszeichen in
den Computer ein, so dass aus dem Gewinn ein Verlust wurde. Das
Finanzamt bescheinigte den Verlust separat und dieser Bescheid wurde
bestandskräftig. Der Freiberufler setzte den Verlust dann im nächsten
Jahr als „Verlustvortrag“ an. Jetzt erst bemerkte das Finanzamt seinen
eigenen Fehler und warf dem Mann Steuerhinterziehung vor.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Fehler des Finanzamts können Sie schamlos ausnutzen
Minijobs sind beliebter als je zuvor. Zum Jahreswechsel hat sich
hier jedoch einiges geändert. Leider gibt es nun auch Anlässe für neue
Irrtümer, die Sie besser nicht begehen sollten.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Teure Fehler bei den neuen 450-Euro-Minijobs
Falls Sie Ihren Kunden Übernachtungen weiterberechnen, sollten Sie
das mit 19 Prozent Mehrwertsteuer tun. Denn den ermäßigten Steuersatz
kann nur das Hotel selbst für die Abrechnung der Übernachtungsleistung
nutzen. Wenn Sie die Übernachtung an Ihren Kunden weiterberechnen,
unterliegt das dem gleichen Steuersatz wie Ihr Hauptumsatz auch.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Wie Sie Hotelkosten an Kunden richtig weiterberechnen
Wenn der Handwerker und der Kunde ausmachen, dass das Geschäft "ohne
Rechnung" abgewickelt wird, gibt es keine Gewährleistung. Denn bei
Schwarzgeldabreden ist der Vertrag insgesamt nichtig, und so gibt es
keine wechselseitigen Ansprüche.
Lesen Sie mehr dazu hier:
„Schwarz“ ausgeführte Handwerkerarbeiten ohne Gewähr
Im Jahre 2006 wurde die Grunderwerbssteuer zur Ländersache erklärt.
Zunächst befürchtete man einen Steuerwettbewerb nach unten – das
Gegenteil ist eingetreten.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Grunderwerbssteuer auf Rekordkurs
Die Schweizer Haftbefehle gegen deutsche Steuerhinterzieher, der
unverminderte Hunger der deutschen Finanzverwaltung nach illegal
beschafften Datenbeständen und der Fall Hoeneß haben ausländische
Schwarzgeldkonten wieder in das Gewissen mancher Steuerzahler
zurückgerufen und die Zahlen der Selbstanzeigen rasant ansteigen
lassen.
Lesen Sie mehr dazu hier:
Wenn Sie Schwarzgeld erben
Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
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