Die Steuergesetze wurden in letzter Zeit so häufig geändert, dass man leicht den Überblick verlieren kann. Hier die wichtigsten Abschreibungen im Überblick – Stand Januar 2011.
Lineare Abschreibung: Hier hat sich nichts geändert. Schon seit 2004 ist die so genannte Vereinfachungsregel weggefallen, wonach man in der ersten Jahreshälfte voll und in der zweiten halb abschreiben konnte. Seitdem können Sie für jeden Monat 1/12 abschreiben, bei Kauf im Januar also 12/12, im April 9/12 und so weiter.
Degressive Abschreibung: Bis 2005 waren hier maximal 20 Prozent zulässig, 2006 und 2007 waren es 30 Prozent, 2008 wurde die degressive Abschreibung komplett abgeschafft. 2009 wurde sie wieder eingeführt – aber nur für Anschaffungen der Jahre 2009 und 2010 – und zwar mit 25 Prozent Abschreibungssatz. Für Käufe ab 2011 ist die degressive Abschreibung wieder wegfallen.
GWG-Abschreibung - Methode 1: 2008 und 2009 galt hier eine reduzierte Grenze von 150 Euro netto, die freiwillig auch noch 2010 angewandt werden kann. Wirtschaftsgüter von 150,01 bis 1000,00 Euro netto kommen in einen "Pool" und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden – aber auch bei Kauf im Dezember mit vollen 20 Prozent. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen. Diese Regelung können Sie auf freiwilliger Basis auch 2010ff. fortführen.
GWG-Abschreibung bis 410 Euro - Methode 2: Bis 2007 und auf Wunsch wieder ab 2010 dürfen Sie Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto sofort abschreiben. Wenn Sie diese Regelung ab 2010 wieder nutzen, gelten für Wirtschaftsgüter über 410 Euro die normalen Abschreibungsregeln – also nicht der Pool mit 20 Prozent Jahresabschreibung. Sie können jedes Jahr zwischen Methode 1 und 2 wählen –aber nur einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres.
Was ist besser? Kommt drauf an. Beispiel: Unternehmer X kauft 2010 fünf Schreibtische für 700 Euro und ein Blackberry für 300 Euro. Er wird 2010 die Pool-Bewertung nutzen, weil er die Schreibtische dann über fünf statt 13 Jahre abschreiben kann. Dass er dann auch den Blackberry über fünf Jahre abschreiben muss, nimmt er in Kauf. 2011 kauft er fünf Notebooks für 400 Euro und einen Chefsessel für 900 Euro. Hier wählt er Methode 2: Sofort-Abschreibung für die Notebooks. Den Chefsessel muss er dann allerdings über 13 Jahre abschreiben.
Achtung bei GWGs: Ein solches liegt nur vor, wenn es "einer selbständigen Nutzung fähig" ist. Das ist es nicht, wenn es nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann, die technisch aufeinander abgestimmt sind. Ein Drucker, Scanner oder Monitor ist also kein GWG.
20-prozentige Sonder-Abschreibung: Diese ist für 2011 angeschaffte Wirtschaftsgüter (z.B. Pkw) nur noch zulässig, falls das Vorjahres-Eigenkapital maximal 235 000 Euro betrug. (2009 und 2010 galt eine Grenze von 335 000 Euro). Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist nun auch nur noch bis 235 000 Euro Eigenkapital zulässig, wobei hier jeweils das aktuelle Jahr maßgeblich ist. In der 2010er Steuererklärung kann man den IAB noch bis zu einem Eigenkapital von maximal 335 000 Euro nutzen. (§7g, 52 Abs. 23 EStG). Die Sonder-AfA gilt seit 2008 auch für Gebrauchtwagen!
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