Gehen Sie öfter einmal
aus und engagieren Sie dann einen Babysitter, der auf Ihre Kinder aufpasst?
Seit diesem Jahr können Sie zwei Drittel dieser Kosten ohne weitere
Voraussetzungen als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Das gilt für alle
Kinder ab der Geburt bis zum 14. Lebensjahr. Die früher einmal notwendige
Berufstätigkeit beider Elternteile ist seit 2012 nicht mehr notwendig.
Voraussetzung für das Absetzen des Babysitters:
1. Der Babysitter muss aus wirtschaftlichen Motiven heraus handeln, also nicht bloß aus Gefälligkeit tätig werden. Große Geschwister als Babysitter anzumelden, um sie auf diese Art und Weise steuerlich geltend zu machen, das klappt nicht.
2. Der Babysitter muss bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Die Anmeldung funktioniert unkompliziert mit dem Haushaltscheckverfahren (dieses Suchwort bei Google eingeben und Formular von der Minijobzentrale herunterladen).
3. Der Lohn muss überwiesen werden. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
Die Abgaben sind überschaubar: Es fallen 12,44 Prozent Sozialabgaben an. Die zweiprozentige Pauschalsteuer können Sie sich bei Schülern sparen, weil diese in aller Regel sowieso keine Steuern zahlen.
Ihr Steuerberater für Olching1. Der Babysitter muss aus wirtschaftlichen Motiven heraus handeln, also nicht bloß aus Gefälligkeit tätig werden. Große Geschwister als Babysitter anzumelden, um sie auf diese Art und Weise steuerlich geltend zu machen, das klappt nicht.
2. Der Babysitter muss bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Die Anmeldung funktioniert unkompliziert mit dem Haushaltscheckverfahren (dieses Suchwort bei Google eingeben und Formular von der Minijobzentrale herunterladen).
3. Der Lohn muss überwiesen werden. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
Die Abgaben sind überschaubar: Es fallen 12,44 Prozent Sozialabgaben an. Die zweiprozentige Pauschalsteuer können Sie sich bei Schülern sparen, weil diese in aller Regel sowieso keine Steuern zahlen.
Alfred Gesierich
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.