Liebe Mandantin, lieber Mandant,
immer wieder versuchen Finanzbeamte, den Betriebsausgabenabzug für
Geschäftsreisen zu streichen, weil die Mitnahme des Ehepartners oder
Lebensgefährten darauf hindeute, dass die Reise doch eher eine private
Urlaubsreise gewesen sei. Nun hat erstmals das oberste Steuergericht
entschieden, dass dem nicht so ist.
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Der Rosenheimer Notar und Nachfolge-Experte Dr. Sebastian
Spiegelberger hat in seinem Buch "Unternehmensnachfolge" folgende Daten
zur familien-internen Unternehmens-Nachfolge ermittelt:
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Wer überwiegend exportiert, der hat in der Regel jeden Monat einen
Vorsteuer-Überschuss. Wenn Sie im Jahr 2012 einen Vorsteuer-Überschuss
von mehr als 7.500 Euro hatten, müssen Sie die Januar-Voranmeldung bis
10. Februar abgeben oder bis dahin einen Antrag auf
Dauerfristverlängerung stellen, um den monatlichen Voranmeldungszeitraum
beizubehalten.
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Bezahlen Sie einem Mitarbeiter den Führerschein, können Sie das stets
als Betriebsausgabe absetzen. Falls es sich aber dabei um den Pkw-
oder Motorrad-Schein handelt, muss der Arbeitnehmer den Betrag im
Gegenzug als "geldwerten Vorteil" versteuern.
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Folgendes ist eine merkwürdige Konstellation, die aber in der Praxis
immer wieder auftritt: Zum Beispiel die Ehefrau kauft ein Mietshaus,
aber den Kredit zu dessen Finanzierung nimmt der Ehemann auf. Das
Finanzamt gab sich in solchen Fällen häufig wenig kulant. Die Frau könne
die Schulden bzw. die Schuldzinsen nicht absetzen, weil sie den Kredit
nicht aufgenommen habe. Der Mann könne die Zinsen auch nicht absetzen,
weil er keine Mieteinkünfte habe.
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Ein Fünftel für Kosten für Gartengestaltung bzw. Gartenpflege ersetzt
Ihnen der Staat innerhalb der Grenzen des § 35a EStG (siehe unten).
Allerdings müssen Sie unterscheiden, ob die Maßnahmen als "haushaltsnahe
Dienstleistungen" oder als "Handwerkerleistung" gelten.
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Manche Betriebe sind nicht zu 100 Prozent sattelfest, was die
korrekte Ausstellung von Schlussrechnungen angeht. Doch das kann teuer
werden: Wer auf Rechnungen doppelt Mehrwertsteuer ausweist, schuldet
sie auch doppelt. Oder: Man macht sich schadensersatzpflichtig, weil
der Kunde nicht den vollen Vorsteuerabzug hat. Eine GmbH musste jüngst
wegen dieser Fehler 2,65 Millionen Umsatzsteuer plus 450.000 Euro
Zinsen nachzahlen. (BFH, 19.03.09, V R 48/07, DStR 2009, 1144)
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Die meisten Unternehmer nutzen ihren Geschäftswagen gemischt: teils
privat und teils betrieblich. Was ist, wenn Ihr Firmenwagen auf einer
Privatfahrt gestohlen wird? Dann ist eine Vollkasko-Leistung nur in Höhe
der betrieblichen Nutzung Betriebseinnahme. (BFH, 20.11.03, IV R
31/02, DStR 2004, 414)
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Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
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