Sonntag, 16. Dezember 2012

Aktuelle Steuertipps Dezember 2012

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

immer wieder versuchen Finanzbeamte, den Betriebsausgabenabzug für Geschäftsreisen zu streichen, weil die Mitnahme des Ehepartners oder Lebens­gefährten darauf hindeute, dass die Reise doch eher eine private Urlaubs­reise gewesen sei. Nun hat erstmals das oberste Steuergericht entschieden, dass dem nicht so ist.

lesen Sie mehr dazu hier:


Der Rosenheimer Notar und Nachfolge-Experte Dr. Sebastian Spiegelberger hat in seinem Buch "Unternehmensnachfolge" folgende Daten zur familien-internen Unternehmens-Nachfolge ermittelt:

lesen Sie mehr dazu hier:


Wer überwiegend exportiert, der hat in der Regel jeden Monat einen Vorsteuer-Überschuss. Wenn Sie im Jahr 2012 einen Vorsteuer-Überschuss von mehr als 7.500 Euro hatten, müssen Sie die Januar-Voranmeldung bis 10. Februar abgeben oder bis dahin einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen, um den monatlichen Voranmeldungszeitraum beizubehalten.

lesen Sie mehr dazu hier:


Bezahlen Sie einem Mitarbeiter den Führerschein, können Sie das stets als Betriebsausgabe absetzen. Falls es sich aber dabei um den Pkw- oder Motorrad-Schein handelt, muss der Arbeitnehmer den Betrag im Gegenzug als "geldwerten Vorteil" versteuern.

lesen Sie mehr dazu hier:


Folgendes ist eine merkwürdige Konstellation, die aber in der Praxis immer wieder auftritt: Zum Beispiel die Ehefrau kauft ein Mietshaus, aber den Kredit zu dessen Finanzierung nimmt der Ehemann auf. Das Finanzamt gab sich in solchen Fällen häufig wenig kulant. Die Frau könne die Schulden bzw. die Schuldzinsen nicht absetzen, weil sie den Kredit nicht aufgenommen habe. Der Mann könne die Zinsen auch nicht absetzen, weil er keine Mieteinkünfte habe.

lesen Sie mehr dazu hier:


Ein Fünftel für Kosten für Gartengestaltung bzw. Gartenpflege ersetzt Ihnen der Staat innerhalb der Grenzen des § 35a EStG (siehe unten). Allerdings müssen Sie unterscheiden, ob die Maßnahmen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" oder als "Handwerkerleistung" gelten.

lesen Sie mehr dazu hier:


Manche Betriebe sind nicht zu 100 Prozent sattelfest, was die korrekte Ausstellung von Schlussrechnungen angeht. Doch das kann teuer werden: Wer auf Rechnungen doppelt Mehrwertsteuer ausweist, schuldet sie auch doppelt. Oder: Man macht sich schadensersatzpflichtig, weil der Kunde nicht den vollen Vorsteuerabzug hat. Eine GmbH musste jüngst wegen dieser Fehler 2,65 Millionen Umsatzsteuer plus 450.000 Euro Zinsen nachzahlen. (BFH, 19.03.09, V R 48/07, DStR 2009, 1144)

lesen Sie mehr dazu hier:


Die meisten Unternehmer nutzen ihren Geschäftswagen gemischt: teils privat und teils betrieblich. Was ist, wenn Ihr Firmenwagen auf einer Privatfahrt gestohlen wird? Dann ist eine Vollkasko-Leistung nur in Höhe der betrieb­lichen Nutzung Betriebseinnahme. (BFH, 20.11.03, IV R 31/02, DStR 2004, 414)

lesen Sie mehr dazu hier:


Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich