Mittwoch, 29. Februar 2012

Investitionsstau: Wie ihn Kaufwillige und Banker entlarven

Gerade ältere Unternehmer halten sich oft mit Ersatz-Investitionen zurück nach dem Motto: „Für mich reicht es noch, soll doch mein Nachfolger investieren“. Clevere Interessenten für den Betrieb und auch gewiefte Banker erkennen jedoch auf einen Blick, wenn hohe Investitionen auf den Betrieb zukommen werden.
Das geht nach folgender Faustformel: Ist die Hälfte der historischen Anschaffungskosten laut Anlagespiegel höher als der Buchwert, liegt ein Investitionsstau vor, und die Maschinen werden vermutlich überaltert sein.

Wie kommt diese Formel zustande? In einem etwas größeren gesunden Betrieb wird es relativ neue Maschinen geben, mittelalte und ältere, die kurz vor Ende der Nutzungsdauer stehen. Im Durchschnitt aller Maschinen werden diese etwa auf die Hälfte der ursprünglichen Investition abgeschrieben sein: manche schon voll abgeschrieben, manche noch gar nicht, manche auf die Hälfte.

Daraus ergibt sich die Faustformel: „Buchwert = ungefähr Hälfte der historischen Anschaffungskosten“. Ist der Buchwert deutlich niedriger, ist das Anlagevermögen vermutlich überaltert. Diese Vermutung kann man dann noch überprüfen, indem man A = Abschreibungen vergleicht mit B = Zugänge zum Anlagevermögen. Ist A > B ist das ein weiteres Indiz, dass Investitionen aufgeschoben wurden.

Beispiel: Die historischen Anschaffungskosten laut Anlagespiegel betragen 500.000 Euro, die Hälfte davon ist 250.000 Euro. Der Buchwert der Maschinen laut Bilanz beläuft sich aber nur auf 100.000 Euro. Überschlägiger Investitionsstau laut Faustformel: 150.000 Euro. Ein Vergleich der Abschreibungen (50.000 Euro), die deutlich höher sind als die Zugänge zum Anlagevermögen (nur 10.000 Euro) bestätigt diesen Verdacht.
Alfred Gesierich

Donnerstag, 16. Februar 2012

Sechs Prozent Zins vom Staat für absolut sichere Anlage

Sechs Prozent Zinsen zahlen normalerweise nur relativ wacklige Schuldner. Es gibt jedoch eine Methode, garantiert sechs Prozent vom deutschen Staat zu bekommen: Nämlich als Erstattungszinsen auf Steuererstattungen vom Finanzamt.

Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, das Finanzamt zu übertrieben hohen Vorauszahlungen zu veranlassen und dann die Abgabe Ihrer Steuererklärung möglichst lange hinauszögern. Einziger Wermutstropfen: Der Zinslauf startet erst 15 Monate nach dem Ende des Steuerjahres.

Beispiel: Meier beantragt Ende 2012 beim Finanzamt, seine Einkommenssteuer-Vorauszahlungen für das IV. Quartal 2012 um 50.000 Euro anzuheben. Anschließend schafft es Meier, die Abgabe der Steuererklärung 2012 bis Ende 2015 hinauszuzögern. Meiers Einkommenssteuerbescheid für 2012 kommt erst im April 2016. Für die zwei Jahre von April 2014 bis April 2016 wird ihm das Finanzamt auf seine 50.000 Euro Erstattung sechs Prozent = 6.000 Euro Zinsen zahlen.

Herzlich
Alfred Gesierich
Ihr Steuerberater für Wessling


Donnerstag, 9. Februar 2012

Doch wieder ärztliches Attest fürs Absetzen einer Kur nötig

Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass man Krankheitskosten auch dann absetzen kann, wenn ein Attest oder amtsärztliches Gutachten erst später erstellt wird - z. B. erst nach einer Kur (BFH, 11.11.10, VI R 17/09, DStR 11, 115).

Eine Gesetzesänderung hebelt diese patientenfreundliche Rechtsprechung wieder aus: Bei Arznei- oder Hilfsmitteln genügt zwar nach wie vor die Verordnung eines Arztes, um Kosten abzusetzen. Machen Sie aber eine Kur, begeben Sie sich in psychotherapeutische Behandlung oder absolvieren Sie eine Therapie, die wissenschaftlich nicht anerkannt ist, brauchen Sie nun doch wieder ein vor Beginn der Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten (§ 64 EStDV).

Ihr Alfred Gesierich

Dienstag, 7. Februar 2012

Für 2012 gelten neue Auslands-Reisekosten-Tabellen



Falls Ihre Arbeitnehmer eine Dienstreise ins Ausland antreten, können Sie je nach Land unterschiedliche Verpflegungspauschbeträge auszahlen. Hotelkosten kann man entweder nach Rechnung ersetzen. Oder aber, man zahlt die Übernachtungspauschale aus (allerdings immer nur einheitlich für die gesamte Reise). Alle zwei Jahre gibt es eine neue Tabelle - so auch wieder 2012. Die meisten Pauschalen sind gleich geblieben.

Einige Änderungen: In Brasilien z. B. sind die Pauschalen fast um 50 Prozent angehoben worden, in Hongkong scheint offenbar Essen billiger und Übernachten teurer geworden zu sein. In Dänemark stieg die Verpflegungspauschale um fast 50 Prozent und in den Niederlanden die Übernachtungspauschale um 15 Prozent. (Änderungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Beachten Sie - nach wie vor - folgende vier Besonderheiten:
1. Verdoppelung der Sätze: Die Verpflegungspauschale kann gegen 25 Prozent Pauschalsteuer verdoppelt werden, die Übernachtungspauschale nicht.

2. Keine Pauschalen für Selbstständige: Keine Übernachtungspauschalen kann man für den Unternehmer selbst (wohl aber für den GmbH-Geschäftsführer) ansetzen, sondern nur tatsächliche Übernachtungskosten.

3. Kürzung bei weniger als 24 Stunden Abwesenheit: Beispiel: ein Handelsvertreter reist von Köln geschäftlich nach Paris. Er fährt montags um 15 Uhr ab und kehrt am Freitag um zehn Uhr zurück. Für Montag und Freitag kann er nur die Pauschale, welche für Abwesenheit von acht bis 14 Stunden gilt, bekommen, nämlich 16 Euro. Für Dienstag bis Donnerstag kann er jeweils 48 Euro bekommen, macht in Summe 176 Euro.

Will ihm der Chef etwas Gutes tun (z. B., weil der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst gereist ist), kann auch das Doppelte (352 Euro) ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber muss dann 44 Euro Pauschalsteuer ans Finanzamt zahlen (25 Prozent von 176 Euro, plus Soli, ggf. plus Kirchensteuer).

4. Berührung mehrerer Länder innerhalb eines Tages: Bei Reisen ins Ausland ist der Pauschbetrag des Landes maßgeblich, wo sich der Arbeitnehmer um Mitternacht befindet. Bei der Rückreise ist der Pauschbetrag des letzten Landes ausschlaggebend, in dem der Arbeitnehmer zuletzt tätig war.

Ihr Steuerberater für Starnberg
Alfred Gesierich