Sonntag, 16. Dezember 2012

Aktuelle Steuertipps Dezember 2012

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

immer wieder versuchen Finanzbeamte, den Betriebsausgabenabzug für Geschäftsreisen zu streichen, weil die Mitnahme des Ehepartners oder Lebens­gefährten darauf hindeute, dass die Reise doch eher eine private Urlaubs­reise gewesen sei. Nun hat erstmals das oberste Steuergericht entschieden, dass dem nicht so ist.

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Der Rosenheimer Notar und Nachfolge-Experte Dr. Sebastian Spiegelberger hat in seinem Buch "Unternehmensnachfolge" folgende Daten zur familien-internen Unternehmens-Nachfolge ermittelt:

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Wer überwiegend exportiert, der hat in der Regel jeden Monat einen Vorsteuer-Überschuss. Wenn Sie im Jahr 2012 einen Vorsteuer-Überschuss von mehr als 7.500 Euro hatten, müssen Sie die Januar-Voranmeldung bis 10. Februar abgeben oder bis dahin einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen, um den monatlichen Voranmeldungszeitraum beizubehalten.

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Bezahlen Sie einem Mitarbeiter den Führerschein, können Sie das stets als Betriebsausgabe absetzen. Falls es sich aber dabei um den Pkw- oder Motorrad-Schein handelt, muss der Arbeitnehmer den Betrag im Gegenzug als "geldwerten Vorteil" versteuern.

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Folgendes ist eine merkwürdige Konstellation, die aber in der Praxis immer wieder auftritt: Zum Beispiel die Ehefrau kauft ein Mietshaus, aber den Kredit zu dessen Finanzierung nimmt der Ehemann auf. Das Finanzamt gab sich in solchen Fällen häufig wenig kulant. Die Frau könne die Schulden bzw. die Schuldzinsen nicht absetzen, weil sie den Kredit nicht aufgenommen habe. Der Mann könne die Zinsen auch nicht absetzen, weil er keine Mieteinkünfte habe.

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Ein Fünftel für Kosten für Gartengestaltung bzw. Gartenpflege ersetzt Ihnen der Staat innerhalb der Grenzen des § 35a EStG (siehe unten). Allerdings müssen Sie unterscheiden, ob die Maßnahmen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" oder als "Handwerkerleistung" gelten.

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Manche Betriebe sind nicht zu 100 Prozent sattelfest, was die korrekte Ausstellung von Schlussrechnungen angeht. Doch das kann teuer werden: Wer auf Rechnungen doppelt Mehrwertsteuer ausweist, schuldet sie auch doppelt. Oder: Man macht sich schadensersatzpflichtig, weil der Kunde nicht den vollen Vorsteuerabzug hat. Eine GmbH musste jüngst wegen dieser Fehler 2,65 Millionen Umsatzsteuer plus 450.000 Euro Zinsen nachzahlen. (BFH, 19.03.09, V R 48/07, DStR 2009, 1144)

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Die meisten Unternehmer nutzen ihren Geschäftswagen gemischt: teils privat und teils betrieblich. Was ist, wenn Ihr Firmenwagen auf einer Privatfahrt gestohlen wird? Dann ist eine Vollkasko-Leistung nur in Höhe der betrieb­lichen Nutzung Betriebseinnahme. (BFH, 20.11.03, IV R 31/02, DStR 2004, 414)

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Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich

Freitag, 12. Oktober 2012

Aktuelle Steuertipps September 2012


Liebe Mandantin, lieber Mandant,

Rabatte werden bei der Ein-Prozent-Regelung für die private Dienst­wagennutzung nicht berücksichtigt. Dies und die Tatsache, dass vor allem bei Gebrauchtwagen der steuerpflichtige „geldwerte Vorteil“ viel zu hoch sei, wird immer wider bemängelt. Nun wird sich erstmals der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Steuergericht, mit dem Thema beschäftigen (Az VI R 51/11).

 


 

Immer wieder taucht die Frage auf, ob eine steuerbefreite Leistung auf die andere angerechnet werden muss. Die meisten können jedoch parallel nebeneinander gewährt werden.


 

Lieferungen in ein anderes EU-Land sind umsatzsteuerfrei, wenn sicher ist, dass die Ware tatsächlich dorthin gelangt. Das ist immer dann unproblematisch, wenn man die Ware selbst transportiert oder einer ordentlich arbeitenden Spedition übergibt. Kritisch sind meist die so genannten „Abhol­fälle“.


 

Bei Online-Bestellungen wird oftmals der Name des bestellenden Mitarbeiters abgefragt. Manchmal taucht dieser dann an kurioser Position in der Rechnungsadresse wieder auf.


 

Geringwertige Wirtschaftsgüter liegen nur dann vor, wenn sie selbstständig nutzbar sind. Das ist bei Toner für einen Drucker oder Kopierer nicht der Fall. Das können Sie also als Verbrauchsmaterial sofort in den Aufwand buchen.

 

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Toner ist auch über 150 Euro kein GWG

Bisweilen liest man in der Presse Sätze wie diesen: „Dem Anleger wird nicht nur Steuerhinterziehung vorgeworfen, sondern in einigen Fällen sogar Steuerbetrug.“ Aus deutscher Sicht ist dieser Satz barer Unsinn, denn es gibt im deutschen Strafgesetzbuch keinen Steuerbetrug.

 


 

Haushaltsnahe Dienstleistungen kann man bis zur Obergrenze von 20.000 Euro in Höhe von 20 Prozent direkt von der Einkommenssteuerschuld abziehen. (§ 35a Abs. 2 EStG)


 

Zinslose Darlehen können bei nicht verheirateten Paaren zur üblen Steuerfalle werden. Beispiel: Klaus leiht seiner Freundin 200.000 Euro zinslos auf zehn Jahre fest zum Hausbau. Das Finanzamt sieht darin eine Schenkung. Es rechnet wie folgt:

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Wilde Ehen - wilde Steuerbescheide ...

 

 

Herzlichst,

Ihr Alfred Gesierich

Aktuelle Steuertipps Oktober 2012


Liebe Mandantin, lieber Mandant,

Rechnungen können schon seit 1. Juli 2011 auch per E-Mail verschickt werden. Für Unsicherheit sorgte bisher die Bestimmung im Gesetz, der Unternehmer müsse ein „innerbetriebliches Kontrollverfahren“ (Im Folgenden: IKV) zur Rechnungsprüfung einrichten. Damit war die Befürchtung verbunden, dass bei einem fehlenden IKV das Finanzamt womöglich den Vorsteuer­abzug aus E-Mail-Rechnungen streichen könnte.


 

Die Analyse der Bewegungen eines Geschäftskontos ist für die Bank eine wichtige Erkenntnisquelle, zumal sie diese nutzen kann, ohne dass Sie etwas darüber erfahren und ohne dass Sie es beeinflussen können.


 

Die Künstlersozialabgabe ist eigentlich eine gute Erfindung, weil sie Künstlern einen Zugang zur Kranken- und Rentenversicherung ermöglicht. Höchst fragwürdig ist allerdings das Prinzip, dass Unternehmen auch für Leistungen Künstlersozialabgabe zahlen müssen, bei denen der „Künstler“ längst versichert ist und durch die Abgabe auch keinen weiteren Schutz erlangt.


 

Mit der Abschreibung eines Anlageguts können Sie ab Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beginnen. Dafür ist in aller Regel der Besitzübergang ausreichend. Bei komplexen Anlagen reicht das allerdings nicht. Hier muss noch ein Abnahmeprotokoll hinzukommen, das die fehlerfreie Funktion der Anlage dokumentiert.


 

Wer Gewinne macht, muss sie versteuern. Verluste kann man hingegen nur absetzen, wenn man auf Dauer zumindest die Absicht hat, Gewinne zu machen. Meist schaut das Finanzamt bei Verlusten maximal fünf Jahre lang zu. Dann erklärt das Finanzamt den Betrieb zum Hobby („Liebhaberei­betrieb“) und erkennt die Verluste nicht mehr an.


 

Viele private Krankenversicherer werben für den Abschluss einer Zusatzversicherung, die für eine garantierte Beitragssenkung im Alter sorgt. Ein 35-Jähriger zahlt zum Beispiel 50 Euro Zusatzbeitrag und sein Krankenversicherungsbeitrag sinkt dafür - ab Alter 65 - um 180 Euro.

lesen Sie mehr dazu hier:
"Vorsorgetarife"sind eine Mogelpackung
 

Donnerstag, 23. August 2012

Aktuelle Steuertipps August 2012


Liebe Leser,

Die Steuersparbranche hat sich ein neues Gestaltungsmodell ausgedacht. Man beteiligt sich an einer ausländischen Personengesellschaft, die Gold in großen Mengen kauft. Den Beteiligten werden sofort hohe Verluste zugewiesen, die durch Verbuchung der Goldeinkäufe als „Materialaufwand“ entstehen. Diese Verluste reduzieren den deutschen Steuersatz durch den „negativen Progressionsvorbehalt“ erheblich – im Extremfall sogar auf Null.

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Je länger man ein Auto least, umso niedriger sind in aller Regel die monat­lichen Leasingraten. Denn der Wertverlust eines Autos ist am Anfang hoch und sinkt im Laufe der Zeit immer stärker ab. Bei einem längeren Leasingzeitraum flacht sich somit die Wertverlust-Kurve ab - dem folgen die Leasing­raten.

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Wer umsatzsteuerfrei in andere EU-Länder exportieren will, muss nach­weisen, dass die Ware dorthin gelangt ist. Zum 1. Januar 2012 wurde der Gesetzes­wortlaut zwar verschärft. Das ist aber mittlerweile durch das BMF-Schreiben vom 1. Juni 2012 vorerst wieder zurückgenommen worden. Insbesondere wurden folgende zwei Nachweismöglichkeiten zunächst wieder ausdrücklich erlaubt:

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Bei der Vermietung von Gewerbeflächen wird meist eine umsatzsteuerpflichtige Miete vereinbart. Dem Mieter entstehen keine Zusatzkosten, weil er die Mehrwertsteuer als Vorsteuer absetzen kann. Der Vermieter erreicht durch die Option zur Umsatzsteuer, den Vorsteuerabzug für Betriebskosten und Reparaturen

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Herzlichst,


Alfred Gesierich

Donnerstag, 12. Juli 2012

Weniger Provision für private Krankenversicherung seit April


Seit 1. April 2012 dürfen private Krankenversicherer den Versicherungsvermittlern „nur noch“ neun Monatsbeiträge Provision bezahlen. Bisher gab es manchmal Provisionszahlungen bis zur Höhe von zweieinhalb Jahren Beitragszahlung.

Allerdings sind auch neun Monatsbeiträge immer noch sehr viel, denn wer das letztlich bezahlt - das sind Sie! Die Versicherungsgesellschaft leitet faktisch Ihre Beiträge an den Vermittler weiter. Leider gibt es in der privaten Krankenversicherung noch keine provisionsfreien Tarife.

Tipp: Lassen Sie sich trotzdem beraten durch einen von der IHK zugelassenen Versicherungsberater. Diese dürfen keine Provisionen kassieren und verlangen statt dessen Honorare vom Versicherten.

Ihr Vorteil: Dadurch kann ein solcher Berater mit Ihnen zusammen erarbeiten, ob der Wechsel in die PKV überhaupt sinnvoll ist. Bei einem provisionsorientierten Vermittler erfolgt diese Prüfung überhaupt nicht, da er daran kein Interesse hat.

So finden Sie einen entsprechenden Berater: Einen objektiv beratenden Versicherungsberater ohne Provisionsinteresse in Ihrer Nähe finden Sie unter www.bvvb.de.

Herzlich Grüße,
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

Donnerstag, 5. Juli 2012

Wie säumige Kunden schneller auf Mahnungen reagieren


Viele Unternehmen machen bei Mahntexten Fehler, die dazu führen, dass der Kunde nicht sofort reagiert und die Zahlung noch weiter hinausschiebt. Hier ein paar häufige Fehler:

Fehler Nr. 1: „Erste Mahnung“: Schreiben Sie niemals „Erste Mahnung“. Notorisch faule Zahler wissen dann: „Aha, das war erst die erste Mahnung, dann warten wir mal in Ruhe die zweite ab.“ Schreiben Sie also einfach „Mahnung“.

Fehler Nr. 2: Langweiliger Einstieg: „Laut Auswertung einer Buchhaltung haben Sie übersehen, unsere Rechnung über 157 Euro zu begleichen.“ Machen Sie es doch packender und mit einer Begründung, z. B. so: „Unsere bekanntermaßen niedrigen Preise sind nur möglich, wenn unser Konto­korrentlimit geschont wird, indem alle Kunden zügig bezahlen. Unsere Rechnung Nr. 123/2012 haben Sie leider bis heute noch nicht bezahlt.“

Fehler Nr. 3: Phrasen verwenden: „Sicherlich haben Sie übersehen, die Rechnung zu überweisen.“ Damit unterstellen Sie Ihrem Kunden erstens, dass er ein Schlamper ist und außerdem ist dieser Satz schlicht überflüssig.

Fehler Nr. 4: Bankverbindung vergessen: Manche vergessen, auf Mahnungen die Bankverbindung noch einmal anzugeben oder schreiben sie mikroskopisch klein in die Fußzeile und liefern dadurch dem Empfänger einen wertvollen Vorwand, die Zahlung wiederum hinauszuschieben. Übrigens: Falls Sie Rechnungen per Fax versenden, kann man manchmal den Kunden nicht einmal einen Vorwurf machen, weil winzig kleine Bankverbindungen in der Fußzeile bei Faxübertragungen beim Empfänger tatsächlich nicht mehr lesbar sind.

Muster - so ist es besser: „Mahnung - Sehr geehrter Herr XY, unsere Kalkulation geht davon aus, dass alle Kunden pünktlich zahlen und wir dadurch unnötige Zinsaufwendungen vermeiden können. Unsere Rechnung Nr. 123/2012 vom 10. März 2012 an Sie in Höhe von 157 Euro ist jedoch immer noch offen. Überweisen Sie die Rechnung Nr. 123/2012 in Höhe von 157 Euro auf das Konto Nr. 4321 bei der Musterbank in Bonn bis spätestens 18. Juni 2012.“
Ihr Alfred Gesierich,

Dienstag, 3. Juli 2012

2012 Gas geben bei der Unternehmensnachfolge


Betriebsvermögen wird derzeit fast völlig freigestellt, wenn es übertragen wird. Die Zweifel daran, dass diese Regelung die Bundestagswahl 2013 überleben wird, werden nun verstärkt durch ein Gutachten, das der „Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums“ am 2. März 2012 erstellt hat. Darin empfiehlt der Beirat sogar, die Steuerverschonung für Unternehmensnachfolge bei der Erbschaftssteuer völlig aufzuheben.

Mein Rat: Wer ohnehin plant, den Betrieb bzw. KG- oder GmbH-Anteile auf die nächste Generation zu übertragen, sollte sich sputen. Allerdings sollte man keinesfalls nur aus steuerlichen Gründen überhastet Übertragungen durchführen, wenn das Gesamtkonzept noch nicht steht oder die Nachfolger gar nicht in der Lage oder willens sind, den Betrieb weiterzuführen
Alfred Gesierich

Mittwoch, 27. Juni 2012

Wie Sie Ihren Babysitter von der Steuer absetzen


Gehen Sie öfter einmal aus und engagieren Sie dann einen Babysitter, der auf Ihre Kinder aufpasst? Seit diesem Jahr können Sie zwei Drittel dieser Kosten ohne weitere Voraussetzungen als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Das gilt für alle Kinder ab der Geburt bis zum 14. Lebensjahr. Die früher einmal notwendige Berufstätigkeit beider Elternteile ist seit 2012 nicht mehr notwendig.

Voraussetzung für das Absetzen des Babysitters:

1. Der Babysitter muss aus wirtschaftlichen Motiven heraus handeln, also nicht bloß aus Gefälligkeit tätig werden. Große Geschwister als Babysitter anzumelden, um sie auf diese Art und Weise steuerlich geltend zu machen, das klappt nicht.

2. Der Babysitter muss bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Die Anmeldung funktioniert unkompliziert mit dem Haushaltscheckverfahren (dieses Suchwort bei Google eingeben und Formular von der Minijobzentrale herunterladen).

3. Der Lohn muss überwiesen werden. Barzahlung wird nicht akzeptiert.

Die Abgaben sind überschaubar: Es fallen 12,44 Prozent Sozialabgaben an. Die zweiprozentige Pauschalsteuer können Sie sich bei Schülern sparen, weil diese in aller Regel sowieso keine Steuern zahlen.
Ihr Steuerberater für Olching
Alfred Gesierich

Donnerstag, 21. Juni 2012

Wann Nacht- oder Sonntagszuschläge steuerfrei sind


Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind ganz oder teilweise steuerfrei (§ 3b EStG). Allerdings müssen die entsprechenden Arbeitszeiten an den jeweiligen Sonn- oder Feiertagen bzw. in der Nacht im Einzelnen nachgewiesen werden. Pauschal geleistete Zuschläge (z. B. „300 Euro Zuschlag wegen Sonntagsarbeit im Juni“) sind nicht steuerbefreit.

Ausnahme: Derjenige arbeitet laut Arbeitsvertrag nur nachts oder nur sonntags (z. B. Kellner in Ausflugsgaststätte), so dass ohne weiteren Nachweis glaubhaft ist, dass die Arbeit zu den begünstigten Zeiten erfolgte. (BFH, 08.12.11, VI R 18/11, DStR 12, 404)


Viele Grüße

Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich


Freitag, 15. Juni 2012

Die steuerlichen Folgen einer Ehescheidung


Eine Ehescheidung hat viele steuerlich Auswirkungen. Hier die wichtigsten:
1. Veranlagungsform: Die gemeinsame Steuererklärung, die bei unterschiedlich hohem Einkommen der Ehepartner fast immer zu einer niedrigeren Gesamtsteuer führt, kann letztmals für das Jahr durchgeführt werden, in dem die Ehepartner mindestens noch einen Tag zusammen gelebt haben.

Beispiel: Herr und Frau X trennen sich am 2. Januar 2012. Folge: Für 2012 können sie noch letztmals eine gemeinsame Steuererklärung mit Zusammenveranlagung abgeben. Ab 2013 ist Einzel-Veranlagung Pflicht, auch wenn die Ehe 2013 noch gar nicht geschieden wird

2. Scheidungskosten: Scheidungskosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Als solche gelten aber nur die Gerichts- und Anwaltskosten des Scheidungsverfahrens selbst. Schuldzinsen zur Finanzierung der Anwaltskosten kann man auch absetzen (§ 33 EStG).

3. Nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar: Kosten einer Scheidungsvereinbarung, Unterhaltsverfahren, Klage auf Zugewinnausgleich, Verfahren auf Hausratsteilung, Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes.

4. Vorsicht bei der Übertragung von Immobilien: Werden zum Ausgleich des Zugewinns vermietete Immobilien übertragen, die man innerhalb der letzten zehn Jahre angeschafft hat, kann ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen!

5. Unterhaltsansprüche: Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können Sie bis zu einem Betrag von 13.805 Euro als Sonderausgabe absetzen zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Voraussetzung: Der andere Ehepartner stimmt der Versteuerung durch Unterzeichnung der Anlage U zu. Der Empfänger versteuert die Zahlungen dann als sonstige Einkünfte. Oft kann es sich lohnen, dem Empfänger sogar die Steuern zu ersetzen, weil der eigene Steuereffekt noch höher ist. Verweigert der Expartner die Zustimmung, kann man Zahlungen bis zu 8.004 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

6. Kindergeld: Das bekommt derjenige, der die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Der Unterhaltsverpflichtete kann die Hälfte des Kindergeldes von seiner Unterhaltszahlung abziehen.
Ihr Alfred Gesierich,

Dienstag, 12. Juni 2012

Wie Sie den Wareneinkauf bei knapper Kasse vorfinanzieren


Stellen Sie sich vor, Ihre Geschäfte laufen gut, aber Ihnen geht das Geld zur Vorfinanzierung des Wareneinkaufs aus. Ihre Bank will das Kontokorrent­limit nicht noch weiter erhöhen, so dass Sie letztendlich Aufträge ablehnen müssen, nur weil Sie den Wareneinkauf nicht mehr vorfinanzieren können. Hier gibt es eine interessante Finanzdienstleistung, die unter dem Stichwort „Finetrading“ angeboten wird.

Finetrading funktioniert so: Ein externes Unternehmen - der „Finetrader“ kauft die Ware für Sie ein und die Rechnung geht an diesen. Geliefert wird jedoch weiter direkt an Sie. Der Finetrader behält sich als Sicherheit das Eigentum vor. Der Finetrader bezahlt innerhalb von sieben Tagen und kassiert auf diese Art und Weise den Skonto selbst. Ab dem zweiten Monat werden meist 0,75 bis 1,5 Prozent fällig, ab dem dritten Monat 1,0 bis 1,75 Prozent Zuschlag. Zugegebenermaßen eine ziemlich teure Art der Finanzierung, aber immer noch besser, als sich Aufträge wegen Finanzknappheit durch die Lappen gehen zu lassen.

Voraussetzung, dass Sie mitmachen können: Sie benötigen - je nach Unternehmen - ein Mindest-Umsatzvolumen von drei bis vier Millionen im Jahr, positives Eigenkapital und zumindest keine dauerhaften Verluste. Des Weiteren sollten Kreditversicherer (z. B. Euler Hermes) bereit sein, Sie mit mindestens 250.000 Euro zu versichern. Zahlungsziele werden vom Finetrader nur gewährt bei Rechnungen oberhalb von 5.000 Euro, Rechnungen darunter werden Ihnen in aller Regel sofort weiterberechnet.

Fazit: Finetrading ist ein teures Finanzinstrument, das sich aber gerade für Handelsunternehmen mit hohen Auftragsspitzen lohnen kann, wenn die Bank nicht genug Geld für den Wareneinkauf bereitstellen will. Diese Dienstleistung wird nicht von Banken angeboten, sondern nur von unabhängigen Unternehmen. Am besten im Internet unter dem Stichwort „Finetrading“ suchen.

Alfred Gesierich

Montag, 4. Juni 2012

Stromintensive Produktionsbetriebe erhalten Erstattung


"EEG", so heißt das Gesetz über erneuerbare Energien (EEG). Es garantiert allen Erzeugern von ökologisch korrektem Strom (z. B. Windenergie, Photovoltaik) eine Vergütung weit oberhalb der allgemeinen Marktpreise. Bezahlen müssen diese Milliarden-Subvention alle Stromverbraucher über die EEG-Umlage.

Um die Kosten für stromintensive Produktionsbetriebe zu begrenzen, wird die EEG-Umlage auf Antrag teilweise erstattet, sofern mindestens eine Gigawattstunde (= 1.000 MWh) verbraucht wurde und die Stromkosten mindestens 14 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens betragen. Die Erstattung kann gut und gerne ein paar zehntausend Euro ausmachen. (§§ 40ff. EEG)

Ausschlussfrist 2. Juli 2012: Der Antrag muss vollständig bis zu diesem Tag beim BAFA eingegangen sein. Die Frist wird nicht verlängert. Die Bescheinigung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur ein Wirtschaftsprüfer erteilen. Das ausführliche Merkblatt zu der Erstattungsregelung finden Sie unter: http://tinyurl.com/eeg-erstattung
Ihr Steuerberater für Grafrath
Alfred Gesierich

Mittwoch, 16. Mai 2012

Wann das „Berliner Testament“ sinnvoll ist - und wann nicht


Was versteht man unter einem „Berliner Testament“? Hier ordnen die Ehegatten gemeinsam an, dass zuerst der überlebende Ehegatte Alleinerbe ist. Die Kinder kommen erst an die Reihe, wenn der überlebende Ehegatte stirbt. Diese Art des Testaments ist sehr verbreitet, doch viele Eheleute mit Kindern sind sich der Nachteile nicht bewusst.
Nachteil Nummer 1: Beim Berliner Testament wird der Übergang des Vermögens zweimal besteuert, einmal beim Tod des Vaters und noch einmal beim Tod der Mutter.

Nachteil Nummer 2: Beim Berliner Testament verschenken die Kinder zwangsweise den Erbschaftsteuer-Freibetrag (400.000 Euro) nach dem Elternteil, der zuerst stirbt.

Nachteil Nummer 3: Der Erbschaftssteuersatz steigt durch den zusammengeballten Erwerb durch den überlebenden Ehegatten als Alleinerben. Der gleiche ungünstige Effekt tritt noch einmal bei den Kindern als Schlusserben ein. Denn der Progressionseffekt der Erbschaftsteuer schlägt doppelt zu. Einmal beim Vermögensübergang auf den überlebenden Ehegatten und dann erneut beim Übergang auf die Kinder.

Sehr ratsam ist das „Berliner Testament“ hingegen für kinderlose Ehe­paare: Denn diese unterliegen oft dem Irrglauben, dass sie kein Testament brauchen, weil sowieso der überlebende Ehepartner Alleinerbe wäre. Ein gefährlicher Irrtum, weil Eltern, Geschwister und sogar Nichten und Neffen gesetzliche Mit-Erben sind.

Beispiel: Susi und Martin haben keine Kinder, kein Testament, keinen Ehevertrag, aber fünf Millionen Vermögen. Susi glaubt, dass sie bei Martins Tod automatisch Alleinerbin wäre. Martin stirbt. Susi erbt zu ihrer Überraschung nur 3/4, das übrige Viertel erben die zwei noch lebenden Brüder Martins, die nun mit Susi eine Erbengemeinschaft bilden. Das hätten Martin und Susi ganz leicht durch ein Berliner Testament vermeiden können. Übrigens: Hätten Susi und Martin Gütertrennung vereinbart, würde Susi sogar nur die Hälfte erben und Martins Brüder die andere Hälfte!


Ihr Alfred Gesierich
Steuerberater für Starnberg

Mittwoch, 9. Mai 2012

Kilometer-Schummeleien: kein Pardon vom Finanzamt


Bekanntlich nehmen es einige „Reiche“ mit ihren steuerlichen Pflichten nicht so genau - aber auch der „kleine Mann“ schummelt bisweilen recht gern. Besonders populär sind falsche Kilometerangaben. Und hier kennt das Finanzamt keine Gnade, sondern geht grundsätzlich erst einmal von Steuerhinterziehungsabsicht aus. (FG Rheinland Pfalz, 29.03.11, 3 K 2635/08, DStRE 12, 114)

Der Fall lag so: Eine Frau wohnte ungefähr zehn Kilometer von ihrer Arbeitsstätte entfernt. Als Entfernungskilometer gab sie jedoch nicht zehn, sondern 28 Kilometer an. Dies ging jahrelang gut, doch dann bemerkte ein ortskundiger Finanzbeamter, dass es von A nach B niemals 28 Kilometer sind, sondern höchstens zehn. Die Dame meinte daraufhin, sie fahre gerne Umwege, und außerdem habe sie angenommen, dass nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern (also 20 statt zehn) gefragt sei. Ohne Erfolg – das Urteil lautet auf Steuerhinterziehung.

Dienstwagen-Nutzer schummeln gerne umgekehrt:
Indem sie zu wenig statt zu viele Kilometer angeben. Der Hintergrund: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit sind ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil – je kürzer die Fahrt, umso geringer dieser steuerpflichtige Wert.

Was jedoch völlig legal möglich ist: Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils beim Dienstwagen von der kürzest möglichen Entfernung ausgehen und beim Werbungskostenabzug in der Steuererklärung die verkehrstechnisch günstigste Variante angeben.

Beispiel: Die kürzeste Route über alle möglichen kleinen Nebenstraßen ist zehn Kilometer, diese wird für die Dienstwagensteuer angegeben. Die schnellste Route über die Autobahn mit 16 Kilometer wird in der Steuer­erklärung dagegen gerechnet.
Ihr Alfred Gesierich
Steuerberater für Inning

Donnerstag, 3. Mai 2012

Zuzahlung von Minijobbern zur Rente: Chancen und Tücken


Der Arbeitgeber eines Minijobbers (Grenze nach wie vor 400 Euro, Anhebung auf 450 Euro derzeit noch ungewiss) muss 15 Prozent pauschale Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Dadurch erwirbt der Minijobber allerdings keinerlei Ansprüche. Das tut er erst, wenn er freiwillig die 15 Prozent auffüllt zum jeweils gültigen vollen Rentenbeitragssatz (ab 2012 19,6 Prozent).

Ein Minijobber mit 400 Euro Arbeitslohn muss sich also 4,6 Prozent = 18,40 von seinem Lohn abzwacken lassen, damit er Rentenversicherungsansprüche erwirbt. Der dadurch erworbene Zuschlag zur Rente ist allerdings überschaubar.

Hauptvorteil für den Minijobber: Er erwirbt vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung, was ihm einen früheren Rentenbeginn, Anspruch auf Reha-Leistungen oder eine Rente wegen Erwerbsminderung einbringen kann. Und: Der Minijobber kann sich die staatliche Förderung zur Riesterrente verschaffen.

Überraschungen lauern immer wieder hier:
1. Die Zuzahlung kann nicht widerrufen werden: Manchen Jobbern, die zunächst erklären „Ja, ich will zuzahlen“, tun die 18,40 Euro im Monat dann doch weh. Aber die freiwillige Zuzahlung kann nicht widerrufen werden. Wenn man gleichzeitig einen weiteren Minijob anfängt, gilt die „freiwillige“ Aufstockung auch für diesen und für jeden weiteren Minijob. Der Minijobber müsste also sämtliche Minijobs für mindestens einen Monat beenden und dann bei einem anderen Arbeitgeber wieder neu anfangen, um aus dieser „freiwilligen“ Zuzahlung wieder heraus zu
kommen.

2. Überraschend hohe Zuzahlung bei Privathaushalten: Da der Arbeit­geber von privaten Minijobbern nur fünf Prozent Rentenbeitrag zahlen muss, fehlen hier zum Regelbeitrag 14,6 Prozent = 58,40 Euro. Der private 400-Euro-Minijobber bekommt also nur 341,60 Euro heraus.

3. Haftung des Arbeitgebers wegen Nichtinformation des Jobbers: Uns sind zwar keine Urteile bekannt, wo ein Arbeitgeber tatsächlich in die Haftung genommen wurde, der seinen Jobber über die mögliche Option zur Rentenversicherung nicht informiert hat. Da aber eine solche Informationspflicht besteht, ist eine solche Haftung durchaus vorstellbar.

Unser Rat: Informieren Sie daher Ihren Minijobber im Arbeitsvertrag über diese Möglichkeit und lassen Sie ihn ausdrücklich ankreuzen, ob er die Versicherungsfreiheit nutzen = nichts dazu zahlen will, oder ob er auf die Versicherungsfreiheit verzichten und freiwillig 4,6 Prozent (bzw. 14,6 Prozent im Privathaushalt) von seinem Nettolohn opfern will.
Herzlichst,
Alfred Gesierch
Ihr Steuerberater für Wörthsee

Donnerstag, 19. April 2012

Wenn Sie als Ehepaar einen Laden oder ein Büro vermieten

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner ein Gebäude besitzen, das Sie mehrwertsteuerpflichtig vermieten (Gewerbeflächen, Laden, Büros), dann haben Sie auch den Vorsteuerabzug für Heizung, Strom, Reparaturen usw. Allerdings nur, wenn die Rechnung in Ordnung ist.

Beispiel: Herr und Frau Schulze haben einen Laden vermietet, der grundlegend renoviert wird. Da sich Frau Schulze um derlei Dinge nicht kümmert, bestellt Herr Schulze die Handwerker. Die Rechnung ist adressiert an „Herrn Schulze“.

Folge: Kein Vorsteuerabzug. Richtig wäre die Rechnungsadressierung an „Herrn und Frau Schulze“ oder an „Grundstücksgemeinschaft Otto und Susi Schulze.“ (BFH, 23.09.09, XI R 14/08, DStR 2009, 2667)

Ihr Steuerberater für Gauting
Alfred Gesich

Dienstag, 17. April 2012

Wie sollte man als Unternehmer fürs Alter vorsorgen?

Manche Unternehmer sind so erfolgreich, dass ein üppiges Vermögens­polster im siebenstelligen Bereich die Frage der Vorsorge fürs Alter obsolet macht. Die meisten Unternehmer aber müssen sich durchaus Gedanken machen, wie sie ihren Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten wollen.
Kapital-Lebensversicherung: Dieser Klassiker der Wirtschaftswunderzeit ist mausetot. Der Garantiezins beträgt nur noch 1,75 Prozent und die Steuer­befreiung wurde 2005 halbiert.

Selbstgenutzte Immobilie: Im Alter keine Miete mehr zahlen zu müssen, ist schön. Bedenken Sie aber, dass man von der Mietfreiheit alleine noch nicht leben kann. Die Alternative zum Eigenheim kann oft sogar vorteilhafter sein: Ein disziplinierter Mieter, der die Minder-Kosten eines Mietshauses gegen­über dem Eigenheim clever gespart hat, steht im Alter meist wohlhabender da als der Häuslebauer. Ein Eigenheim ist eine Lebensstilentscheidung, die absolut in Ordnung ist, wenn man sie sich leisten kann. Ein zwingender Baustein der Altersversorgung ist das Eigenheim nicht.

Vermietete Immobilien: Wenn man die Mietverträge wertgesichert hat, hat man eine automatische Anpassung der Mieten an die Inflation. In Zeiten niedriger Zinsen zahlt sich das Haus zum Teil „von alleine“ aus den Mieten ab. Nachteile: Hoher Arbeitsaufwand, Gefahr durch Leerstand oder zahlungsunfähige Mieter. Schubweise immer wieder Renovierungsbedarf. Fürs Alter sind vermiete Immobilien nicht unbedenklich. Oder wollen Sie als 75-jähriger noch mit renitenten Mietern diskutieren oder Mietrückstände anmahnen?

Private klassische Rentenversicherung: Ein wenig rentables Modell, dafür aber „wartungsarm“ und lebenslang garantiert. Die Erträge in der Ansparphase sind zwar mäßig, aber steuerbefreit. Absetzen kann man die Einzahlungen nicht, dafür sind die Auszahlungen zu 82 Prozent steuerfrei ( bei Rentenbeginn mit 65). Den Vorteil, dass die Rente „automatisch“ jeden Monat kommt, sollte man nicht unterschätzen, gerade wenn man an Gefahren wie Alzheimer & Co. denkt.

Basis-Rente (= Rürup-Rente): Funktioniert im Prinzip genauso, allerdings steuerlich ganz anders: Einzahlungen in Höhe von maximal 20.000 Euro pro Jahr sind im Jahr 2012 zu 74 Prozent absetzbar (Satz steigt jedes Jahr um
zwei Prozent an, bis 100 Prozent erreicht sind), Auszahlungen voll steuerpflichtig. Bis jetzt konnte noch kein glaubwürdiger Experte vorrechnen, dass das unterm Strich zu höheren Nachsteuer-Renditen führt als eine klassische
Privatrente. Außerdem sind Rürup-Renten nicht beleihbar, nicht kapitalisierbar und nicht vererblich. Beim Tod gehört das Geld der Versicherung.

Aktien: In der Ansparphase gibt es wohl kaum eine rentablere Anlageform als ein weltweit gestreutes Depot, welches man mit minimalen Kosten führt (vorzugsweise ETFs - Exchange Traded Funds - verwenden). In der Rentenphase wäre das aber zu arbeitsintensiv und zu nervenbelastend. Zum Renteneintritt bietet sich stattdessen die (weitgehende) Auflösung des Depots und die Einzahlung in eine sofort beginnende Rentenversicherung an. So hat man gute Renditen in der Ansparphase verbunden mit einer wartungsarmen und Nerven schonenden Variante in der Auszahlungsphase
Ihr Alfred Gesierich,

Donnerstag, 12. April 2012

Acht goldene Tipps für Bewirtungsrechnungen

Bewirtungskosten sind immer im Fokus des Betriebsprüfers. Folgende acht Tipps sollten Sie beherzigen, damit Ihre Bewirtungskosten steuerlich anerkannt werden:

1. Anlass der Bewirtung möglichst detailliert benennen: „Kontaktpflege“ oder „Geschäfts­­­essen“ wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Gehen Sie ein wenig ins Detail. Wie wäre es mit: „Erläuterung neue Produktlinie 2012“ oder „Umsatzplanung II. und III. Quartal XY-GmbH“?

2. Bewirtete Personen inklusive Gastgeber angeben: Alle Personen müssen aufgelistet werden – auch Sie selber sind eine „bewirtete Person“, auch wenn Sie selbst die Rechnung bezahlt haben. Übrigens: Das Formular zum Nachweis von Bewirtungskosten, wie es oft auf Restaurantrechnungen auf der Rückseite steht, ist schon lange nicht mehr Pflicht. Eine gute Gedankenstütze ist es trotzdem.

3. Pflichtangaben zu Bewirtungsaufwendungen nicht auf die lange Bank schieben:
Manchen ist das Ausfüllen der Angaben lästig, und so sammeln sie stapelweise unausgefüllte Bewirtungsbelege. Wer hat noch Lust zum Ausfüllen, wenn der Stapel irgendwann 50 oder mehr Restaurantrechnungen umfasst? Was du heute kannst besorgen: Am besten gleich noch im Restaurant schnell die paar Angaben (s. o.) hinkritzeln, und das Thema ist erledigt.

4. Ab 150,01 Euro formelle Rechnung verlangen: Unverständlich, weshalb das selbst feine Nobelrestaurants noch nicht verstanden haben: Beläuft sich die Rechnung auf mehr als 150 Euro brutto, muss sie an den Empfänger adressiert sein und auch sonst alle Pflichtangaben einer Rechnung enthalten wie: Rechnungsnummer, Steuernummer, Nettobetrag, Mehrwertsteuersatz, Mehrwertsteuerbetrag. Die maschinelle Erstellung der Rechnung und deren Registrierung sind sowieso Pflicht.

5. Keine „Proberechnung“ oder „Zwischenrechnung“ akzeptieren: Manche Gastwirte stellen die Registrierkasse so ein, dass sie am Abend alle Rechnungen spurlos stornieren können. Auf der Rechnung steht dann „Proberechnung“ oder „Zwischenrechnung“. Hier könnte der Finanz­beamte bezweifeln, ob die Rechnung tatsächlich maschinell registriert wurde, wie es vorgeschrieben ist.

6. Nicht zu Hause bewirten: Laden Sie Ihre Geschäftspartner zu sich nach Hause ein, können Sie nichts absetzen. Das geht nur im Betrieb oder Restaurant.

7. Auch im Ausland maschinelle Rechnung verlangen:
Bewirten Sie im Ausland, muss auch dort eine maschinell erstellte Rechnung geliefert werden. Da kommen Sie nur drum herum, wenn es sich um ein offensichtlich unterentwickeltes Land handelt, wo man weiß, dass moderne Registrierkassen noch nicht eingeführt wurden.

8. Trinkgelder absetzen: Aufmerksame Kellner quittieren das Trinkgeld, weil sie wissen, dass es für Sie steuerfrei ist (§ 3 Nr. 51 EStG). Die allermeisten tun es nicht. In aller Regel akzeptiert das Finanzamt einen vom Unternehmer geschriebenen „Eigenbeleg“ bis zu etwa zehn Prozent der Bewirtungsrechnung.
Ihr Steuerberater für Starnberg
Alfred Gesierich

Dienstag, 3. April 2012

Sattelfest im Expertengespräch: Kennzahlen auseinanderhalten

Im Gespräch mit einem Banker oder einem anderen Experten sollten Sie sattelfest wirken und mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen souverän umgehen können - wie z. B. den Kennzahlen Spanne, Rohmarge und Aufschlag.
Spanne oder Rohmarge: Damit meint man in der Regel die Verdienst­­spanne bei Handelsware. Die Werte liegen hier je nach Branche meist zwischen 20 und 70 Prozent Wenn Sie also z. B. 50 Prozent Spanne haben, dann bleiben Ihnen 50 Prozent des Umsatzes als Rohertrag übrig. Wichtig: Eine Spanne über 100 Prozent gibt es niemals. (Außer Ihr Lieferant schenkt Ihnen die Ware und gibt Ihnen je verkauftem Stück noch etwas dazu.)

Aufschlag: Der Aufschlag wird ausgehend vom Wareneinkauf gerechnet und - wie der Name schon sagt - aufgeschlagen. Aufschlag 2,0 oder 200 Prozent bedeutet also, dass Sie doppelt so teuer verkaufen wie Sie einkaufen. Ein Aufschlag von 2,0 entspricht also genau einer Spanne von 50 Prozent. Die Formel zur Umrechnung von Spanne in Aufschlag lautet: Aufschlag = 1/(1-Spanne). Beispiel bei Spanne 20 Prozent: Aufschlag = 1/(1-0,2) = 1/0,8 = 1,25.

Spanne netto
Aufschlag netto
Aufschlag brutto
20 Prozent
1,25
1,49
30 Prozent
1,43
1,70
40 Prozent
1,67
1,98
50 Prozent
2,00
2,38
60 Prozent
2,50
2,98
70 Prozent
3,33
3,97

Probe: Verkaufspreis 100, Einkaufspreis 50. Vom Verkaufspreis aus ist die Spanne 50 Prozent. Vom Einkaufspreis aus ist der Aufschlag 2,0 oder 200 Prozent.


Gibt es einen Aufschlag kleiner als eins? Theoretisch ja, wenn Ihre Verkaufspreise unter den Einkaufspreisen liegen.

„Meinen Sie die Spanne eigentlich brutto oder netto?“ Wenn Ihnen Ihr Gegenüber diese Frage stellt, sollten Sie nicht ins Schwimmen geraten. So ist es üblich: Insbesondere im Einzelhandel wird der Aufschlag oft inklusive Mehrwertsteuer gerechnet. Aufschlag 2,0 bedeutet dann, dass der Brutto-Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer das Zweifache des Einkaufspreises ohne MwSt ist. Formel: Bruttoaufschlag = 1,19/(1-Nettospanne)
Ihr Steuerberater für Wörthsee
Alfred Gesierich