Liebe
Mandantin, lieber Mandant,
Rechnungen
können schon seit 1. Juli 2011 auch per E-Mail verschickt werden. Für
Unsicherheit sorgte bisher die Bestimmung im Gesetz, der Unternehmer müsse ein „innerbetriebliches
Kontrollverfahren“ (Im Folgenden: IKV) zur Rechnungsprüfung einrichten. Damit
war die Befürchtung verbunden, dass bei einem fehlenden IKV das Finanzamt
womöglich den Vorsteuerabzug aus E-Mail-Rechnungen streichen könnte.
lesen Sie mehr dazu hier:
Ab sofort sindRechnungen per E-Mail absolut problemlos
Ab sofort sindRechnungen per E-Mail absolut problemlos
Die
Analyse der Bewegungen eines Geschäftskontos ist für die Bank eine wichtige
Erkenntnisquelle, zumal sie diese nutzen kann, ohne dass Sie etwas darüber
erfahren und ohne dass Sie es beeinflussen können.
lesen Sie mehr dazu hier:
Was Ihre Bankheimlich aus Ihrer Kontoführung folgert
Was Ihre Bankheimlich aus Ihrer Kontoführung folgert
Die
Künstlersozialabgabe ist eigentlich eine gute Erfindung, weil sie Künstlern
einen Zugang zur Kranken- und Rentenversicherung ermöglicht. Höchst fragwürdig
ist allerdings das Prinzip, dass Unternehmen auch für Leistungen
Künstlersozialabgabe zahlen müssen, bei denen der „Künstler“ längst versichert
ist und durch die Abgabe auch keinen weiteren Schutz erlangt.
lesen Sie mehr dazu hier:
Die Künstlersozialabgabe lauert, wo sie kaum einer vermutet
Die Künstlersozialabgabe lauert, wo sie kaum einer vermutet
Mit
der Abschreibung eines Anlageguts können Sie ab Übergang des wirtschaftlichen
Eigentums beginnen. Dafür ist in aller Regel der Besitzübergang ausreichend.
Bei komplexen Anlagen reicht das allerdings nicht. Hier muss noch ein
Abnahmeprotokoll hinzukommen, das die fehlerfreie Funktion der Anlage
dokumentiert.
lesen Sie mehr dazu hier:
Komplexe Anlagen und Maschinen nicht zu früh abschreiben
Komplexe Anlagen und Maschinen nicht zu früh abschreiben
Wer
Gewinne macht, muss sie versteuern. Verluste kann man hingegen nur absetzen,
wenn man auf Dauer zumindest die Absicht hat, Gewinne zu machen. Meist schaut
das Finanzamt bei Verlusten maximal fünf Jahre lang zu. Dann erklärt das
Finanzamt den Betrieb zum Hobby („Liebhabereibetrieb“) und erkennt die
Verluste nicht mehr an.
lesen Sie mehr dazu hier:
Gewinne aus einem Hobby: Das Finanzamt arbeitet mit Tricks
Gewinne aus einem Hobby: Das Finanzamt arbeitet mit Tricks
Viele
private Krankenversicherer werben für den Abschluss einer Zusatzversicherung,
die für eine garantierte Beitragssenkung im Alter sorgt. Ein 35-Jähriger zahlt
zum Beispiel 50 Euro Zusatzbeitrag und sein Krankenversicherungsbeitrag sinkt
dafür - ab Alter 65 - um 180 Euro.
lesen Sie mehr dazu hier:
"Vorsorgetarife"sind eine Mogelpackung
"Vorsorgetarife"sind eine Mogelpackung
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