Donnerstag, 27. Juni 2013

Aktuelle Steuertipps Juni 2013

Liebe Mandantin, lieber Mandant,


Mitarbeiter eines Krankenhauses konnten bei einem Pharmahersteller Apothekenartikel mit Rabatt bestellen. Das Finanzamt sah darin einen geldwerten Vorteil des Krankenhauses an seine Mitarbeiter und wollte Lohnsteuer kassieren.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Wenn Lieferanten Ihren Mitarbeitern Rabatt gewähren


Benzin wird immer teurer und Parkplätze in Großstädten immer knapper. So lassen sich manche Arbeitnehmer statt eines Dienstwagens lieber ein Fahrrad zur Verfügung stellen.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Auch Dienst-Fahrräder und E-Bikes kosten Steuer


Das BR-Magazin „quer“ glaubt einem vermeintlichen Skandal auf die Spur gekommen zu sein: Während jeder froh sei, wenn er wenig Steuern zahlt, soll der Energiekonzern eon absichtlich zu hohe Gewerbesteuervorauszahlungen an die Kommunen leisten, um diese dann Jahre später mit sechs Prozent Jahreszins zurückzuverlangen.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Steuerzinsen in Millionenhöhe kassieren - können Sie das auch?


Lieferungen in andere EU-Länder sind von der Umsatzsteuer befreit , allerdings nur, wenn Sie den so genannten „Belegnachweis“ korrekt erbringen können (§ 4 Nr. 1b UStG).

Lesen Sie mehr dazu hier:
Liefernachweis bei EU-Exporten (schon wieder) neu geregelt


Ein Freiberufler hatte eine Steuererklärung mit einem Gewinn abgegeben. Der Finanzbeamte tippte diesen aber mit einem Minuszeichen in den Computer ein, so dass aus dem Gewinn ein Verlust wurde. Das Finanzamt bescheinigte den Verlust separat und dieser Bescheid wurde bestandskräftig. Der Freiberufler setzte den Verlust dann im nächsten Jahr als „Verlustvortrag“ an. Jetzt erst bemerkte das Finanzamt seinen eigenen Fehler und warf dem Mann Steuerhinterziehung vor.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Fehler des Finanzamts können Sie schamlos ausnutzen


Minijobs sind beliebter als je zuvor. Zum Jahreswechsel hat sich hier jedoch einiges geändert. Leider gibt es nun auch Anlässe für neue Irrtümer, die Sie besser nicht begehen sollten.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Teure Fehler bei den neuen 450-Euro-Minijobs


Falls Sie Ihren Kunden Übernachtungen weiterberechnen, sollten Sie das mit 19 Prozent Mehrwertsteuer tun. Denn den ermäßigten Steuersatz kann nur das Hotel selbst für die Abrechnung der Übernachtungsleistung nutzen. Wenn Sie die Übernachtung an Ihren Kunden weiterberechnen, unterliegt das dem gleichen Steuersatz wie Ihr Hauptumsatz auch.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Wie Sie Hotelkosten an Kunden richtig weiterberechnen


Wenn der Handwerker und der Kunde ausmachen, dass das Geschäft "ohne Rechnung" abgewickelt wird, gibt es keine Gewährleistung. Denn bei Schwarz­geldabreden ist der Vertrag insgesamt nichtig, und so gibt es keine wechselseitigen Ansprüche. 

Lesen Sie mehr dazu hier:
„Schwarz“ ausgeführte Handwerkerarbeiten ohne Gewähr


Im Jahre 2006 wurde die Grunderwerbssteuer zur Ländersache erklärt. Zunächst befürchtete man einen Steuerwettbewerb nach unten – das Gegenteil ist eingetreten. 

Lesen Sie mehr dazu hier:
Grunderwerbssteuer auf Rekordkurs


Die Schweizer Haftbefehle gegen deutsche Steuerhinterzieher, der unverminderte Hunger der deutschen Finanzverwaltung nach illegal beschafften Datenbeständen und der Fall Hoeneß haben ausländische Schwarzgeldkonten wieder in das Gewissen mancher Steuerzahler zurückgerufen und die Zahlen der Selbstanzeigen rasant ansteigen lassen.

Lesen Sie mehr dazu hier:
Wenn Sie Schwarzgeld erben



Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

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