Es wird neuerdings anerkannt, wenn der Arbeitnehmer seinem Chef ein Auto vermietet, der dieses dann dem Arbeitnehmer wieder als Dienstfahrzeug für berufliche und private Fahrten zur Verfügung stellt (Bundesfinanzhof 11.10.2007, Bundessteuerblatt 2008 Teil II S. 443). Diese Gestaltung ist vor allem in solchen Fällen interessant, in denen der Arbeitnehmer unbedingt einen Dienstwagen haben will, der Arbeitgeber sich aber nicht sicher ist, ob er für diesen Arbeitnehmer extra ein Auto anschaffen will. Denn wenn der Chef das Auto vom Arbeitnehmer anmietet, lässt sich der Mietvertrag bei Ende des Arbeitsverhältnisses schmerzfrei wieder beenden. Der Arbeitgeber vermeidet auf dieses Weise, sich womöglich ein überflüssiges Auto "ans Bein zu binden".
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