Muss ein Arbeitnehmer das Benzin für seinen Dienstwagen selber zahlen, ist das steuerlich ungeschickt. Denn er muss trotzdem ein Prozent des Bruttolisten-Neupreises versteuern. Anerkannt werden hingegen feste Zuzahlungen (zum Beispiel 100 Euro im Monat) oder kilometerbezogene Zuzahlungen (zum Beispiel 30 Ct. je Kilometer). Diese Zahlungen mindern den geldwerten Vorteil laut Ein-Prozent-Regel. Muss der Arbeitnehmer eine große Zuzahlung für bestimmte Sonderwünsche leisten, kann er diese verteilt über die Nutzungsdauer des Autos (bzw. Leasingdauer) von seinem geldwerten Vorteil abziehen. Achtung: Die Finanzverwaltung will letzteres Urteil nicht anerkennen, sondern Zahlungen maximal bis zur Höhe des geldwerten Vorteils im Zahlungsjahr anerkennen.
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