"EEG", so heißt das Gesetz über erneuerbare Energien (EEG). Es
garantiert allen Erzeugern von ökologisch korrektem Strom (z. B. Windenergie,
Photovoltaik) eine Vergütung weit oberhalb der allgemeinen Marktpreise.
Bezahlen müssen diese Milliarden-Subvention alle Stromverbraucher über die
EEG-Umlage.
Um die Kosten für stromintensive Produktionsbetriebe zu begrenzen, wird die
EEG-Umlage auf Antrag teilweise erstattet, sofern mindestens eine
Gigawattstunde (= 1.000 MWh) verbraucht wurde und die Stromkosten mindestens 14
Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens betragen. Die Erstattung kann
gut und gerne ein paar zehntausend Euro ausmachen. (§§ 40ff. EEG)
Ausschlussfrist 2. Juli 2012: Der Antrag muss vollständig bis zu diesem Tag beim
BAFA eingegangen sein. Die Frist wird nicht verlängert. Die Bescheinigung, dass
die Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur ein Wirtschaftsprüfer erteilen. Das
ausführliche Merkblatt zu der Erstattungsregelung finden Sie unter:
http://tinyurl.com/eeg-erstattung
Ihr Steuerberater für GrafrathAlfred Gesierich
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.