Dienstag, 23. November 2010

Wie sich Zuzahlungen von Arbeitnehmern zum Dienstwagen auswirken

Muss ein Arbeitnehmer das Benzin für seinen Dienstwagen selber zahlen, ist das steuerlich ungeschickt. Denn er muss trotzdem ein Prozent des Bruttolisten-Neupreises versteuern. Anerkannt werden hingegen feste Zuzahlungen (zum Beispiel 100 Euro im Monat) oder kilometerbezogene Zuzahlungen (zum Beispiel 30 Ct. je Kilometer). Diese Zahlungen mindern den geldwerten Vorteil laut Ein-Prozent-Regel. Muss der Arbeitnehmer eine große Zuzahlung für bestimmte Sonderwünsche leisten, kann er diese verteilt über die Nutzungsdauer des Autos (bzw. Leasingdauer) von seinem geldwerten Vorteil abziehen. Achtung: Die Finanzverwaltung will letzteres Urteil nicht anerkennen, sondern Zahlungen maximal bis zur Höhe des geldwerten Vorteils im Zahlungsjahr anerkennen.

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