Mittwoch, 4. Januar 2012

Basiszins 2012 nach §203 BewG am 2.1.2012 veröffentlicht - das bedeutet steigende Erbschaftsteuerwerte!

Falls Sie Anteile an Ihrem Unternehmen auf Kinder übertragen oder falls der Erbfall eintritt, wird die Bewertung standardmäßig nach einem "vereinfachten Ertragswertverfahren" durchgeführt, in dem ein Basiszins nach §203 Bewertungsgesetz (nicht zu verwechseln mit dem Basiszins der EZB) eine wichtige Rolle spielt. Für 2012 beträgt dieser amtlich festgelegte Zinssatz 2,44 Prozent. Das gab das Bundesfinanzministerium am 2.1.2012 bekannt. Hier der Link zum BMF-Schreiben. Wichtig zu wissen: Je niedriger dieser Basiszins, desto höher der steuerliche Unternehmenswert. Denn der Multiplikator ist: 1 / (Basiszins + 4,5 Prozent Zuschlag), im Jahr 2012 also 1/(2,44%+4,5%).


Das bedeutet, dass Ihr Betrieb in den Augen des Finanzamtes im Jahre 2012 das 14,4-Fache des durchschnittlichen Jahresertrags wert sein soll. (1 geteilt durch 0,0694) Das ist natürlich Unfug, denn kein Mensch würde für ein Unternehmen, das im Durchschnitt 100.000 Euro Gewinn abwirft, 1,44 Mio. Euro bezahlen. Man wird also in der Praxis nicht darum herum kommen, bei wertvollen Betrieben ein besonderes Gutachten zu bestellen. 

Hier der Link zum Basiszins von 2014:
http://steuerinfo.blogspot.de/2014/01/basiszins-2014-nach-203-bewg-am-212014.html

Herzliche Grüße
Alfred Gesierich
Ihr Steuerberater  für den Landkreis Starnberg 

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