Liebe Mandantin, lieber Mandant,
Betrüger haben wieder eine neue Abzockmasche entdeckt: Das
Bundeszentralamt für Steuern warnt vor amtlich aussehenden Schreiben,
in denen eine kostenpflichtige Registrierung und Veröffentlichung von
Umsatzsteuer-ID-Nummern angeboten wird.
lesen Sie mehr dazu hier:
Neue Betrugsmasche bei der Umsatzsteuer-ID-Nummer
Falls Ihre Mitarbeiter Dienstwagensteuer sparen wollen durch Führen
eines Fahrtenbuchs, kann Ihnen als Arbeitgeber das ja eigentlich egal
sein. Möchte man meinen.
lesen Sie mehr dazu hier:
Fehler in einem Fahrtenbuch: Erst einmal zahlen Sie
Die Steuerbefreiung für Exportlieferungen (und für EU-Lieferungen)
kann gestrichen werden, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf
die Steuerfreiheit des Umsatzes auf der Rechnung fehlt (BFH,
14.11.12, XI R 8/11, amtl. n. v., s. Juris).
lesen Sie mehr dazu hier:
Wann bei EU-Lieferungen hohe Nachzahlungen drohen
Wer seine Photovoltaikanlage ab 1. April 2012 in Betrieb genommen
hat, wird wahrscheinlich einen Teil des Stroms selbst verbrauchen, weil
das wirtschaftlich inzwischen sinnvoller ist als die Einspeisung.
lesen Sie mehr dazu hier:
Eilsache: Bis 31. Mai Vorsteuer für Photovoltaikanlage holen
Wer an seinen Ex-Ehepartner Unterhalt zahlen muss, kann das bis zu
13.805 Euro im Jahr als Sonderausgabe absetzen (§ 10 Abs.1 Nr. 1 EStG),
wenn der Ex-Partner bereit ist, das Geld zu versteuern.
lesen Sie mehr dazu hier:
Wie Sie mehr Unterhalt an die Ex absetzen
Falls Sie Ihr Unternehmen an Ihre Kinder übertragen, werden dabei in
aller Regel hohe Beratungs- und Notarkosten anfallen. Die
Finanzverwaltung lässt den Abzug als Betriebsausgabe aber nicht zu,
weil sie sagt, die Betriebsübergabe sei rein privat durch familiäre
Überlegungen veranlasst.
lesen Sie mehr dazu hier:
Kosten für die Betriebsübergabe an die Kinder abziehbar?
Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
Dienstag, 30. April 2013
Sonntag, 17. März 2013
Aktuelle Steuertipps März 2013
Liebe Mandantin, lieber Mandant,
Factoring bringt schnelle Entlastung bei der Liquidität: Beim Factoring treten Sie Ihre offenen Forderungen an ein Factoringunternehmen ab, das Ihnen das Geld meist schon nach drei oder vier Tagen auf Ihr Konto überweist. Wenn man überlegt, dass viele Kunden regulär erst nach 30 Tagen zahlen müssen und sich manche gar noch länger Zeit lassen, bedeutet das, dass Sie Ihr Bankkonto um etwa einen Monatsumsatz nach oben bringen.
Factoring bringt schnelle Entlastung bei der Liquidität: Beim Factoring treten Sie Ihre offenen Forderungen an ein Factoringunternehmen ab, das Ihnen das Geld meist schon nach drei oder vier Tagen auf Ihr Konto überweist. Wenn man überlegt, dass viele Kunden regulär erst nach 30 Tagen zahlen müssen und sich manche gar noch länger Zeit lassen, bedeutet das, dass Sie Ihr Bankkonto um etwa einen Monatsumsatz nach oben bringen.
lesen Sie mehr dazu hier:
Seit 1. Juli 2004 ist notwendiges Merkmal einer umsatzsteuerlich korrekten Rechnung eine fortlaufende Rechnungsnummer. Das Bundesfinanzministerium hat zwar bereits festgestellt, dass das nicht bedeutet, dass man ohne Lücke durchnummerieren muss. Vielmehr ist diese Anforderung so zu verstehen, dass keine Rechnungsnummer doppelt vorkommen darf.
lesen Sie mehr dazu hier:
In aller Regel geht bei Export-Umsätzen die Rechnung dorthin, wo die Ware hingeht. Bisweilen weicht das aber ab. Und dann entscheidet der Warenweg über die steuerliche Behandlung und nicht die Rechnungsadresse!
lesen Sie mehr dazu hier:
Teurer Steuerirrtum bei Export-Umsätzen
Manche Mitarbeiter wollen beim Vorstellungsgespräch wissen, wie viel vom Gehalt netto herauskommt. Verständlich, aber Sie als Chef sollten tunlichst vermeiden, einen bestimmten Nettolohn vertraglich zu garantieren. Denn ansonsten würden Sie für Steuer- und Sozialversicherungs-Abzüge haften, auf die Sie gar keinen Einfluss haben.
lesen Sie mehr dazu hier:
Warum Nettolohn-Vereinbarungen teuer werden können
Wer bis 2008 Spekulationsverluste erlitten und daran gedacht hat, diese vom Finanzamt feststellen zu lassen, kann diese nur noch mit Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren von diesem Jahr (oder früher) verrechnen. (§ 23 Abs. 3 Satz 9 in Verbindung mit § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG)
lesen Sie mehr dazu hier:
Alte Aktienverluste nur noch dieses Jahr verrechenbar
Wer Wohnungen vermietet, kann seine Kosten auch dann in voller Höhe absetzen, wenn die Wohnung vorübergehend einmal leer steht. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zumindest die Absicht zur Vermietung besteht.
lesen Sie mehr dazu hier:
Kosten für leer stehende Wohnungen absetzen
Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
| Wie Sie durch Factoring Ihr Bankkonto schonen |
Seit 1. Juli 2004 ist notwendiges Merkmal einer umsatzsteuerlich korrekten Rechnung eine fortlaufende Rechnungsnummer. Das Bundesfinanzministerium hat zwar bereits festgestellt, dass das nicht bedeutet, dass man ohne Lücke durchnummerieren muss. Vielmehr ist diese Anforderung so zu verstehen, dass keine Rechnungsnummer doppelt vorkommen darf.
lesen Sie mehr dazu hier:
|
In aller Regel geht bei Export-Umsätzen die Rechnung dorthin, wo die Ware hingeht. Bisweilen weicht das aber ab. Und dann entscheidet der Warenweg über die steuerliche Behandlung und nicht die Rechnungsadresse!
lesen Sie mehr dazu hier:
Teurer Steuerirrtum bei Export-Umsätzen
Manche Mitarbeiter wollen beim Vorstellungsgespräch wissen, wie viel vom Gehalt netto herauskommt. Verständlich, aber Sie als Chef sollten tunlichst vermeiden, einen bestimmten Nettolohn vertraglich zu garantieren. Denn ansonsten würden Sie für Steuer- und Sozialversicherungs-Abzüge haften, auf die Sie gar keinen Einfluss haben.
lesen Sie mehr dazu hier:
Warum Nettolohn-Vereinbarungen teuer werden können
Wer bis 2008 Spekulationsverluste erlitten und daran gedacht hat, diese vom Finanzamt feststellen zu lassen, kann diese nur noch mit Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren von diesem Jahr (oder früher) verrechnen. (§ 23 Abs. 3 Satz 9 in Verbindung mit § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG)
lesen Sie mehr dazu hier:
Alte Aktienverluste nur noch dieses Jahr verrechenbar
Wer Wohnungen vermietet, kann seine Kosten auch dann in voller Höhe absetzen, wenn die Wohnung vorübergehend einmal leer steht. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zumindest die Absicht zur Vermietung besteht.
lesen Sie mehr dazu hier:
Kosten für leer stehende Wohnungen absetzen
Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
Samstag, 16. Februar 2013
Aktuelle Steuertipps Februar 2013
Liebe Mandantin, lieber Mandant,
Warum Sie Rechnungen für Internet-Design aufteilen sollten
Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
Künstlersozialabgaben sind auch fällig, wenn Sie
Ihre Internetseite neu gestalten lassen - sofern der Leistungserbringer
eine natürliche Person ist. (Leistungen von GmbHs sind nicht
künstlersozialabgabepflichtig.)
Warum Sie Rechnungen für Internet-Design aufteilen sollten
Wenn
ein Arbeitnehmer von Ihnen mit seinem privaten Auto auf der Fahrt in
die Arbeit einen Unfall hat und das Auto unrepariert verkauft, kann er
seinen Schaden unter Umständen gar nicht geltend machen. Denn absetzbar
ist nur der Unterschied zwischen einem rechnerisch ermittelten Buchwert
vor dem Unfall und dem Verkaufserlös.
Zuschläge
für Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit sind in gewissen Grenzen
steuerfrei (§ 3b EStG). Ein Zuschlag setzt aber voraus, dass überhaupt
ein Grundlohn bezahlt wird.
Mit
dem Thema "Betriebliche Altersvorsorge" (= BAV) können
Versicherungsvermittler hervorragend verdienen. Denn der Begriff
"Experte für BAV" ist nicht geschützt. Ein Lieblingskind der "Experten"
ist die Unterstützungskasse. Bisweilen wird behauptet, Einzahlungen in
Unterstützungskassen (= U-Kassen) seien in unbegrenzter Höhe als
Betriebsausgabe abzugsfähig.
lesen Sie mehr dazu hier:
Geplante
Anschaffungen können Sie bis zu drei Jahre vorher schon mit 40 Prozent
von Ihrem Gewinn abziehen (sog. Investitionsabzugsbetrag - IAB - nach §
7 g EStG). Damit das Finanzamt nachprüfen kann, ob Sie auch wirklich
kaufen, was Sie ursprünglich geplant haben, müssen Sie die geplante
Investition hinsichtlich der "betriebsinternen Bestimmung" präzisieren.
lesen Sie mehr dazu hier:
Wie
die Financial Times Deutschland (17. September 2012) recherchiert hat,
leiten die Erbschaftssteuer-Finanzämter Kontrollmitteilungen an die
Einkommenssteuer-Kollegen weiter, wenn Kapitalvermögen von mehr als
50.000 Euro vererbt wurde (vgl. Ländererlass v. 21.06.12, BStBl. I 12,
712).
lesen Sie mehr dazu hier:
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
Donnerstag, 24. Januar 2013
Basiszins 2013 nach §203 BewG am 2.1.2013 veröffentlicht - schon wieder steigende Erbschaftsteuerwerte!
Das Unerfreuliche: Je niedriger dieser Basiszins, desto höher der steuerliche Unternehmenswert. Denn der Multiplikator ist: 1 / (Basiszins + 4,5 Prozent Zuschlag), im Jahr 2013 also 1/(2,04%+4,5%).
Das bedeutet, dass Ihr Betrieb in den Augen des Finanzamtes im Jahre 2013 das 15,29-Fache des durchschnittlichen Jahresertrags wert sein soll. (1 geteilt durch 0,654) Das ist natürlich Unfug, denn kein Mensch würde für ein Unternehmen, das im Durchschnitt 200.000 Euro Gewinn abwirft, 3,05 Mio. Euro bezahlen. Man wird also in der Praxis nicht darum herum kommen, bei wertvollen Betrieben ein besonderes Gutachten zu bestellen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
Hier der Link zum Basiszins von 2014:
http://steuerinfo.blogspot.de/2014/01/basiszins-2014-nach-203-bewg-am-212014.html
Samstag, 12. Januar 2013
Aktuelle Steuertipps Januar 2013
Liebe Mandantin, lieber Mandant,
Mandanten, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen selber per ELSTER abgeben, müssen sich 2013 auf Neuerungen einstellen: Sie müssen nun ein Authentifizierungs-Verfahren durchlaufen, ohne das ab 2013 keine Voranmeldungen mehr abgegeben werden können. Das gilt auch für Lohnsteuer-Voranmeldungen.
lesen Sie mehr dazu hier:
Steuer-Voranmeldungen nur noch mit Authentifizierung
Die Reform der Minijobs zum 1. Januar 2013 hat drei Kernpunkte: 1. Die Anhebung der Minijob-Grenze von 400 auf 450 Euro. 2. Die Anpassung der “Gleitzone” von bisher 400,01 bis 800,00 auf künftig 450,01 Euro bis 850,00 Euro Arbeitslohn und 3. die Umkehrung der Rentenversicherungsoption für alle neu aufgenommenen Minijobs und alle, die ab Januar 2013 auf 400,01 bis maximal 450 Euro erhöht werden.
lesen Sie mehr dazu hier:
Minijob-Grenze wird ab 2013 auf 450 Euro angehoben
Der Begriff Arbeitsessen wird häufig verwendet, wenn der Chef mit seinen Mitarbeitern zum Essen geht oder mehrere Mitarbeiter auf Firmenkosten miteinander zum Essen gehen. Genau definiert ist der Begriff freilich nirgends. Lediglich in R 19.5 Abs. 2 Satz 6 LStR wird ausgeführt, dass ein Arbeitsessen keine Betriebsveranstaltung ist. Damit fällt die Möglichkeit weg, die Lohnsteuer mit 25 Prozent zu pauschalieren. Im Folgenden ein paar wichtige Hinweise zum Thema Arbeitsessen.
lesen Sie mehr dazu hier:
Was Sie über Arbeitsessen wissen sollten
In bestimmten Branchen (s. unten) muss ein neuer Arbeitnehmer noch vor Arbeitsaufnahme per Sofortmeldung (gegebenenfalls übers Internet) angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn zu dieser Zeit in Ihrer Steuerkanzlei niemand mehr arbeitet (zum Beispiel am Wochenende oder nachts). Bei Arbeitsantritt vor Anmeldung können Bußgelder von 750 Euro pro Arbeitnehmer anfallen. Tipp: Es gibt mittlerweile sogar eine iPhone-App für die Sofortmeldung.
lesen Sie mehr dazu hier:
Welche Arbeitnehmer Sie sofort anmelden müssen
Was ist der Unterschied zwischen Abschlag, Vorschuss und Arbeitgeberdarlehen?Vorschuss: Das ist eine Vorauszahlung auf künftige Arbeitsleistung. Beispiel: Der Mitarbeiter bekommt schon im Januar das Februar-Gehalt vorausgezahlt. Folge: Lohnsteuer und Sozialversicherung müssen schon im Januar abgezogen werden.
lesen Sie mehr dazu hier:
Gehaltsabrechnung: Was sind Abschlag, Vorschuss, Darlehen?
Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
Mandanten, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen selber per ELSTER abgeben, müssen sich 2013 auf Neuerungen einstellen: Sie müssen nun ein Authentifizierungs-Verfahren durchlaufen, ohne das ab 2013 keine Voranmeldungen mehr abgegeben werden können. Das gilt auch für Lohnsteuer-Voranmeldungen.
lesen Sie mehr dazu hier:
Steuer-Voranmeldungen nur noch mit Authentifizierung
Die Reform der Minijobs zum 1. Januar 2013 hat drei Kernpunkte: 1. Die Anhebung der Minijob-Grenze von 400 auf 450 Euro. 2. Die Anpassung der “Gleitzone” von bisher 400,01 bis 800,00 auf künftig 450,01 Euro bis 850,00 Euro Arbeitslohn und 3. die Umkehrung der Rentenversicherungsoption für alle neu aufgenommenen Minijobs und alle, die ab Januar 2013 auf 400,01 bis maximal 450 Euro erhöht werden.
lesen Sie mehr dazu hier:
Minijob-Grenze wird ab 2013 auf 450 Euro angehoben
Der Begriff Arbeitsessen wird häufig verwendet, wenn der Chef mit seinen Mitarbeitern zum Essen geht oder mehrere Mitarbeiter auf Firmenkosten miteinander zum Essen gehen. Genau definiert ist der Begriff freilich nirgends. Lediglich in R 19.5 Abs. 2 Satz 6 LStR wird ausgeführt, dass ein Arbeitsessen keine Betriebsveranstaltung ist. Damit fällt die Möglichkeit weg, die Lohnsteuer mit 25 Prozent zu pauschalieren. Im Folgenden ein paar wichtige Hinweise zum Thema Arbeitsessen.
lesen Sie mehr dazu hier:
Was Sie über Arbeitsessen wissen sollten
In bestimmten Branchen (s. unten) muss ein neuer Arbeitnehmer noch vor Arbeitsaufnahme per Sofortmeldung (gegebenenfalls übers Internet) angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn zu dieser Zeit in Ihrer Steuerkanzlei niemand mehr arbeitet (zum Beispiel am Wochenende oder nachts). Bei Arbeitsantritt vor Anmeldung können Bußgelder von 750 Euro pro Arbeitnehmer anfallen. Tipp: Es gibt mittlerweile sogar eine iPhone-App für die Sofortmeldung.
lesen Sie mehr dazu hier:
Welche Arbeitnehmer Sie sofort anmelden müssen
Was ist der Unterschied zwischen Abschlag, Vorschuss und Arbeitgeberdarlehen?Vorschuss: Das ist eine Vorauszahlung auf künftige Arbeitsleistung. Beispiel: Der Mitarbeiter bekommt schon im Januar das Februar-Gehalt vorausgezahlt. Folge: Lohnsteuer und Sozialversicherung müssen schon im Januar abgezogen werden.
lesen Sie mehr dazu hier:
Gehaltsabrechnung: Was sind Abschlag, Vorschuss, Darlehen?
Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching
Sonntag, 16. Dezember 2012
Aktuelle Steuertipps Dezember 2012
Liebe Mandantin, lieber Mandant,
immer wieder versuchen Finanzbeamte, den Betriebsausgabenabzug für Geschäftsreisen zu streichen, weil die Mitnahme des Ehepartners oder Lebensgefährten darauf hindeute, dass die Reise doch eher eine private Urlaubsreise gewesen sei. Nun hat erstmals das oberste Steuergericht entschieden, dass dem nicht so ist.
lesen Sie mehr dazu hier:
Der Rosenheimer Notar und Nachfolge-Experte Dr. Sebastian Spiegelberger hat in seinem Buch "Unternehmensnachfolge" folgende Daten zur familien-internen Unternehmens-Nachfolge ermittelt:
lesen Sie mehr dazu hier:
Wer überwiegend exportiert, der hat in der Regel jeden Monat einen Vorsteuer-Überschuss. Wenn Sie im Jahr 2012 einen Vorsteuer-Überschuss von mehr als 7.500 Euro hatten, müssen Sie die Januar-Voranmeldung bis 10. Februar abgeben oder bis dahin einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen, um den monatlichen Voranmeldungszeitraum beizubehalten.
lesen Sie mehr dazu hier:
Bezahlen Sie einem Mitarbeiter den Führerschein, können Sie das stets als Betriebsausgabe absetzen. Falls es sich aber dabei um den Pkw- oder Motorrad-Schein handelt, muss der Arbeitnehmer den Betrag im Gegenzug als "geldwerten Vorteil" versteuern.
lesen Sie mehr dazu hier:
Folgendes ist eine merkwürdige Konstellation, die aber in der Praxis immer wieder auftritt: Zum Beispiel die Ehefrau kauft ein Mietshaus, aber den Kredit zu dessen Finanzierung nimmt der Ehemann auf. Das Finanzamt gab sich in solchen Fällen häufig wenig kulant. Die Frau könne die Schulden bzw. die Schuldzinsen nicht absetzen, weil sie den Kredit nicht aufgenommen habe. Der Mann könne die Zinsen auch nicht absetzen, weil er keine Mieteinkünfte habe.
lesen Sie mehr dazu hier:
Ein Fünftel für Kosten für Gartengestaltung bzw. Gartenpflege ersetzt Ihnen der Staat innerhalb der Grenzen des § 35a EStG (siehe unten). Allerdings müssen Sie unterscheiden, ob die Maßnahmen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" oder als "Handwerkerleistung" gelten.
lesen Sie mehr dazu hier:
Manche Betriebe sind nicht zu 100 Prozent sattelfest, was die korrekte Ausstellung von Schlussrechnungen angeht. Doch das kann teuer werden: Wer auf Rechnungen doppelt Mehrwertsteuer ausweist, schuldet sie auch doppelt. Oder: Man macht sich schadensersatzpflichtig, weil der Kunde nicht den vollen Vorsteuerabzug hat. Eine GmbH musste jüngst wegen dieser Fehler 2,65 Millionen Umsatzsteuer plus 450.000 Euro Zinsen nachzahlen. (BFH, 19.03.09, V R 48/07, DStR 2009, 1144)
lesen Sie mehr dazu hier:
Die meisten Unternehmer nutzen ihren Geschäftswagen gemischt: teils privat und teils betrieblich. Was ist, wenn Ihr Firmenwagen auf einer Privatfahrt gestohlen wird? Dann ist eine Vollkasko-Leistung nur in Höhe der betrieblichen Nutzung Betriebseinnahme. (BFH, 20.11.03, IV R 31/02, DStR 2004, 414)
lesen Sie mehr dazu hier:
Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
immer wieder versuchen Finanzbeamte, den Betriebsausgabenabzug für Geschäftsreisen zu streichen, weil die Mitnahme des Ehepartners oder Lebensgefährten darauf hindeute, dass die Reise doch eher eine private Urlaubsreise gewesen sei. Nun hat erstmals das oberste Steuergericht entschieden, dass dem nicht so ist.
lesen Sie mehr dazu hier:
Der Rosenheimer Notar und Nachfolge-Experte Dr. Sebastian Spiegelberger hat in seinem Buch "Unternehmensnachfolge" folgende Daten zur familien-internen Unternehmens-Nachfolge ermittelt:
lesen Sie mehr dazu hier:
Wer überwiegend exportiert, der hat in der Regel jeden Monat einen Vorsteuer-Überschuss. Wenn Sie im Jahr 2012 einen Vorsteuer-Überschuss von mehr als 7.500 Euro hatten, müssen Sie die Januar-Voranmeldung bis 10. Februar abgeben oder bis dahin einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen, um den monatlichen Voranmeldungszeitraum beizubehalten.
lesen Sie mehr dazu hier:
Bezahlen Sie einem Mitarbeiter den Führerschein, können Sie das stets als Betriebsausgabe absetzen. Falls es sich aber dabei um den Pkw- oder Motorrad-Schein handelt, muss der Arbeitnehmer den Betrag im Gegenzug als "geldwerten Vorteil" versteuern.
lesen Sie mehr dazu hier:
Folgendes ist eine merkwürdige Konstellation, die aber in der Praxis immer wieder auftritt: Zum Beispiel die Ehefrau kauft ein Mietshaus, aber den Kredit zu dessen Finanzierung nimmt der Ehemann auf. Das Finanzamt gab sich in solchen Fällen häufig wenig kulant. Die Frau könne die Schulden bzw. die Schuldzinsen nicht absetzen, weil sie den Kredit nicht aufgenommen habe. Der Mann könne die Zinsen auch nicht absetzen, weil er keine Mieteinkünfte habe.
lesen Sie mehr dazu hier:
Ein Fünftel für Kosten für Gartengestaltung bzw. Gartenpflege ersetzt Ihnen der Staat innerhalb der Grenzen des § 35a EStG (siehe unten). Allerdings müssen Sie unterscheiden, ob die Maßnahmen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" oder als "Handwerkerleistung" gelten.
lesen Sie mehr dazu hier:
Manche Betriebe sind nicht zu 100 Prozent sattelfest, was die korrekte Ausstellung von Schlussrechnungen angeht. Doch das kann teuer werden: Wer auf Rechnungen doppelt Mehrwertsteuer ausweist, schuldet sie auch doppelt. Oder: Man macht sich schadensersatzpflichtig, weil der Kunde nicht den vollen Vorsteuerabzug hat. Eine GmbH musste jüngst wegen dieser Fehler 2,65 Millionen Umsatzsteuer plus 450.000 Euro Zinsen nachzahlen. (BFH, 19.03.09, V R 48/07, DStR 2009, 1144)
lesen Sie mehr dazu hier:
Die meisten Unternehmer nutzen ihren Geschäftswagen gemischt: teils privat und teils betrieblich. Was ist, wenn Ihr Firmenwagen auf einer Privatfahrt gestohlen wird? Dann ist eine Vollkasko-Leistung nur in Höhe der betrieblichen Nutzung Betriebseinnahme. (BFH, 20.11.03, IV R 31/02, DStR 2004, 414)
lesen Sie mehr dazu hier:
Falls Sie über eines der Themen mit mir sprechen möchten, dann rufen Sie mich einfach an.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Freitag, 12. Oktober 2012
Aktuelle Steuertipps September 2012
Liebe Mandantin, lieber Mandant,
Rabatte werden bei der Ein-Prozent-Regelung für die private Dienstwagennutzung
nicht berücksichtigt. Dies und die Tatsache, dass vor allem bei Gebrauchtwagen
der steuerpflichtige „geldwerte Vorteil“ viel zu hoch sei, wird immer wider
bemängelt. Nun wird sich erstmals der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche
Steuergericht, mit dem Thema beschäftigen (Az VI R 51/11).
Immer wieder taucht die Frage auf, ob eine steuerbefreite Leistung
auf die andere angerechnet werden muss. Die meisten können jedoch parallel
nebeneinander gewährt werden.
lesen Sie mehr dazu
hier:
Steuerfreie Leistungen problemlos miteinander kombinieren
Steuerfreie Leistungen problemlos miteinander kombinieren
Lieferungen in ein anderes EU-Land sind umsatzsteuerfrei, wenn
sicher ist, dass die Ware tatsächlich dorthin gelangt. Das ist immer dann
unproblematisch, wenn man die Ware selbst transportiert oder einer ordentlich
arbeitenden Spedition übergibt. Kritisch sind meist die so genannten „Abholfälle“.
Bei Online-Bestellungen wird oftmals der Name des bestellenden
Mitarbeiters abgefragt. Manchmal taucht dieser dann an kurioser Position in der
Rechnungsadresse wieder auf.
Geringwertige Wirtschaftsgüter liegen nur dann vor, wenn sie
selbstständig nutzbar sind. Das ist bei Toner für einen Drucker oder Kopierer
nicht der Fall. Das können Sie also als Verbrauchsmaterial sofort in den
Aufwand buchen.
lesen Sie mehr dazu hier:
Toner ist auch über 150 Euro kein GWG
Toner ist auch über 150 Euro kein GWG
Bisweilen liest man in der Presse Sätze wie diesen: „Dem Anleger
wird nicht nur Steuerhinterziehung vorgeworfen, sondern in einigen Fällen sogar
Steuerbetrug.“ Aus deutscher Sicht ist dieser Satz barer Unsinn, denn es gibt
im deutschen Strafgesetzbuch keinen Steuerbetrug.
lesen Sie mehr dazu hier:
Steuerbetrug und Steuerhinterziehung: was ist der Unterschied?
Steuerbetrug und Steuerhinterziehung: was ist der Unterschied?
Haushaltsnahe Dienstleistungen kann man bis zur Obergrenze von
20.000 Euro in Höhe von 20 Prozent direkt von der Einkommenssteuerschuld
abziehen. (§ 35a Abs. 2 EStG)
Zinslose Darlehen können bei nicht verheirateten Paaren zur üblen
Steuerfalle werden. Beispiel: Klaus leiht seiner Freundin 200.000 Euro zinslos
auf zehn Jahre fest zum Hausbau. Das Finanzamt sieht darin eine Schenkung. Es
rechnet wie folgt:
Herzlichst,
Ihr Alfred Gesierich
Ihr Alfred Gesierich
Abonnieren
Posts (Atom)